Ablösesumme (Kredit)
31. Dez 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarDie Kreditaufnahme bei einem Finanzdienstleister (z.B. Banken, Sparkassen) über einen bestimmten Eurobetrag bedarf stets eines Kreditvertrages. In diesem Kreditvertrag werden alle Details der Rückzahlung, unter anderem Ratenhöhe, Zinssatz, Sicherheiten, aber auch die Ablösesumme, genau beschrieben bzw. beziffert. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten, wann eine Ablösesumme für einen Kredit fällig werden kann. Zum einen, wenn die Laufzeit des Kreditvertrages endet und noch eine Restschuld vorhanden ist. Diese Summe muss dann umgehend beim Kreditgewährenden abgelöst werden. Oder aber es wird ein neuer Kreditvertrag beider Parteien über die Höhe dieser Restschuld abgeschlossen.
Vorzeitige Kreditbeendigung
Eine weitere Möglichkeit besteht in einer vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags. Die aktuelle Schuldsumme zu diesem Zeitpunkt, zuzüglich vereinbarter Vorfälligkeitskosten an den Kreditgeber, entsprechen dann in ihrer Summierung der Ablösesumme. Von der Ablösesumme abgezogen werden können seitens des Kreditnehmers unter anderem z.B. Rückkaufswerte von Restschuldversicherungen, zuviel bezahlte Kreditgebühren – auch aus Notarkosten und Grundbucheintragungen resultierend, bereits geleistete Zinsen für den Zeitraum nach dem Ablösetermin und dergleichen.
Kreditübertragung
Ebenfalls kann eine Kreditübertragung an einen anderen Kreditgeber zu einer Ablösesumme beim bisherigen Kreditgewährenden führen. Dieses Kreditgeschäft findet in der Regel zwischen zwei Finanzdienstleistern, sprich von Bank zu Bank, statt. Bei der Kreditübertragung werden zugleich auch die hinterlegten Sicherheiten des Kreditnehmers an den neuen Kreditgewährenden übertragen.
Rechtslage
Jeder Kreditpartner (Kreditgeber und Kreditnehmer) hat nach dem BGB das Recht auf Ablösung eines Kredites = Ablösungsrecht. Macht eine Partei gegenüber der anderen Partei Schwierigkeiten, einer entsprechenden Ablösung eines Kredits zuzustimmen, können ohne weiteres rechtliche Mittel geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes (Rechtsanwalt) ist in diesem Fall ratsam.
Lesen Sie hier weiter im Magazin von www.Kredite-Infoportal.de:
- Darlehensablösung Die Frage nach einer Darlehensablösung kann sich für jeden Schuldner stellen: eine unerwartete Erbschaft, die Zahlung einer Abfindung, der Verkauf der Immobilie ...
- Vorzeitige Ablösung eines Ratenkredits Wenn der Kreditnehmer den Ratenkredit vor Ablauf der ursprünglich festgelegten Laufzeit zurückzahlen möchte, muss die Bank hierüber informiert werden und der Kreditvertrag ...
- Konsumkredit Im Rahmen eines Konsumkredites erhält der Kreditsuchende ein Darlehen in der gewünschten Höhe und verpflichtet sich vertraglich, die entsprechende Summe in gleichbleibenden ...
- Ablösung (Kredit) Die Ablösung eines Kredites bezeichnet den Prozess, bei dem ein oder mehrere bestehende Kredite mit einem anderen Kredit zusammengefasst werden. Bei einer ...
- Der Organkredit | Besonderheiten, Zustimmungspflichten, Bagatellgrenzen Unter Organkredite versteht man Kredite, die von Banken bzw. anderen Kreditinstituten an natürliche oder juristische Personen vergeben werden, die personell oder gesellschaftsrechtlich, ...
- Rentenschuld vs. Grundschuld Als Besitzer eines Grundstücks gibt es verschiedene Möglichkeiten der Belastung eines solchen Grundstücks in finanzieller Sichtweise. Mittlerweile sehr gebräuchlich ist dabei die ...
- Syndizierter Kredit: viele Kreditgeber für einen Kreditnehmer Ein syndizierter Kredit (aus dem Englischen „syndicated loan“, das für gemeinschaftliche Darlehensschuld steht) ist ein Kredit, der nicht von einem, sondern von ...