ADAC Autokredit
7. Dez 2009 | Rubrik: Autofinanzierung / PKW & KFZ FinanzierungMit einem ADAC-Autokredit verspricht der Anbieter eine hohe Sicherheit und Flexibilität beim Fahrzeugkauf. ADAC-Mitglieder die ein Fahrzeug erwerben wollen und dabei einen guten Kaufpreis aushandeln, oder bei einem privaten Verkäufer, als Barzahler auftreten wollen, haben die Möglichkeit einen ADAC-Autokredit abzuschließen. Der Autokredit ist nicht nur für PKW gedacht, er kann ebenfalls für Wohnmobile und Motorräder beantragt werden. Bei einer Barzahlung vergrößert sich der Verhandlungsspielraum und der Kunde kann ein Schnäppchen machen.
Voraussetzung
Der Kreditnehmer muss ADAC-Mitglied bzw. ADAC/Plusmitglied sein. Der Wohnsitz muss in Deutschland sein. Der Antragsteller muss über 18 Jahre alt sein. Einen Kredit erhalten nur Arbeitnehmer und Rentner.
Laufzeit und Konditionen
Die Laufzeit eines ADAC-Autokredits beträgt mindestens zwölf Monate und maximal 84 Monate. Während der Sonderzinsaktion, die noch bis zum 31.12.2009 läuft, beträgt der effektive Jahreszins.
Regelungen
Der Anbieter verspricht eine frei wählbare Kreditsumme über eine flexible Laufzeit. Keine Gebühren für den Abschluss und bei eventuellen Sondertilgungen, die bereits nach sechs Monaten nach Vertragsbeginn in beliebiger Höhe vorgenommen werden können. Zusätzlich gebührenfrei ist eine vorzeitige Vertrags-Beendigung bereits nach sechs Monaten, nach Abschluss des Vertrages. Nach Rücksprache mit der Landesbank Berlin können Raten bei finanzieller Notlage ausgesetzt werden.
ADAC-Restkreditversicherung
Der ADAC bietet eine Restkreditversicherung an um die Kunden und deren Familien eine finanzielle Sicherheit zu geben. Wenn sich die finanzielle Situation ändert kann eine Finanzierung flexibel umgestellt werden. Nach Angaben des ADAC übernimmt der Anbieter die monatlichen Raten in folgenden Fällen: Bei längerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit bei einer Karenzzeit von sechs Wochen nach Vertragsabschluss. Für die Genesungszeit werden die Raten übernommen. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt der ADAC die monatlichen Raten für bis zu zwölf Monaten. Die Karenzzeit beträgt sechs Monate nach Vertragsabschluss bei einer Wartezeit von drei Monaten. Bei Tod des Versicherten übernimmt der Anbieter die ausstehenden Raten. Mit der monatlichen Rate wird zeitgleich die Beitragszahlung für die ADAC-Restkreditversicherung fällig.
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