Ankaufsrecht beim Immobilien-Leasing

17. Jun 2009 | Rubrik: Leasing als Finanzierung

In letzter Zeit hat sich neben Leasing-Verträgen für Gebrauchsgegenstände wie Autos, Möbel oder elektronische Waren auch das Immobilien-Leasing immer mehr durchgesetzt. Hierbei schließt der Leasing-Nehmer mit der Leasing-Gesellschaft einen Vertrag, der die genauen Modalitäten für das Immobilien-Leasing festlegt. Es ist die Zeitdauer und die monatliche Leasing-Rate geregelt.

Die Leasing-Rate umfasst neben der Gebühr für die Nutzung des Gebäudes auch diverse Verwaltungskosten der Leasing-Gesellschaft. Die Leasing-Dauer für einen gewissen Zeitraum wird ebenfalls festgelegt. Gerade für Unternehmen kann daher Immobilien-Leasing interessant sein, wenn zum Beispiel moderne Verwaltungsgebäude für einen gewissen Zeitraum genutzt werden sollen, ohne dass diese gleich käuflich erworben werden.

Im Leasing-Vertrag ist mitunter auch ein Ankaufsrecht für den Leasing-Nehmer vereinbart. Dieses berechtigt dazu, die Immobilie nach Ende der Leasing-Dauer zu erstehen. Der Kaufpreis ist im Leasing-Vertrag bereits festgelegt. Der Leasing-Nehmer ist jedoch nicht dazu verpflichtet, dieses Ankaufsrecht auszuüben. Er hat nach Beendigung der Laufzeit jedoch eine Option zum Kauf. Gerade wenn er mit der Immobilie zufrieden war, ist an einen Kauf oder eine Finanzierung der Immobilie bei einem akzeptablen Kaufpreis zu denken. Vergleiche im Gegensatz dazu das Andienungsrecht beim Leasing.

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