Arbeitslosenkredit | Sicherheiten in Form von Immobilien, Lebensversicherungen, Bürgen sind gefragt

27. Jul 2010 | Rubrik: Alle Arten von Krediten & Darlehen erklärt

Wer schon einmal in die Situation geraten ist, dass er einen Kredit in Anspruch nehmen musste, der weiß genau, wie schwierig es sein kann, einen solchen zu erhalten. Zwar ist das Hauptgeschäft von Banken das Kreditgeschäft, aber eine Bank will auch immer eine Sicherheit für ein Darlehen haben. Schließlich haben auch die Banken nichts zu verschenken. Ein Hauptmerkmal für einen positiven Bescheid über einen Kreditantrag ist der Nachweis eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Dies soll für die Bank die Gewissheit sein, dass der Kreditnehmer auch in der Lage ist, den Kredit wieder zurückzahlen zu können. Was aber geschieht mit Arbeitslosen? Auch diese Personen können durchaus in die Lage kommen, einen Kredit zu benötigen. Allerdings bleiben diese dann den Nachweis des geregelten Einkommens schuldig. Zwar erhalten sie ein Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, dieses ist in der Regel jedoch nicht pfändbar. Somit fehlt der Bank eine Möglichkeit, sich der Rückzahlung des Kredites zu versichern.

Dennoch gibt es auch hier die Möglichkeit für einen Arbeitslosenkredit. Da ein pfändbares Einkommen nicht vorliegt, muss der Kreditnehmer eben ein paar andere Sicherheiten vorlegen, damit dem Kreditantrag auch entsprochen werden kann. Solche Sicherheiten können zum Beispiel ein eigenes Haus sein oder aber eine Kapital-Lebensversicherung, die man an die Bank abtreten kann. Solche kapitalen Sicherheiten werden bei Banken gerne gesehen. Wenn man aber auch über solche Sicherheiten nicht verfügt, dann gibt es immer noch eine Chance auf einen Arbeitslosenkredit. Diese besteht darin, dass man einen Bürgen aufweisen kann, der über eine entsprechende Bonität verfügt. Doch einen Bürgen zu finden, gestaltet sich oft sehr schwierig. Schließlich obliegt einem Bürgen mehr Verantwortung, als dem eigentlichen Kreditnehmer. Einmal die Unterschrift als Bürge unter den Vertrag gesetzt, ist der Bürge voll haftbar, sobald der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Ebenfalls eine Möglichkeit für einen Arbeitslosenkredit ist der Privatkredit. Meist wird dieses Darlehen im Familienkreis vergeben oder aber im engeren Freundeskreis. Die Konditionen für einen solchen Privatkredit sind in der Regel günstiger als bei einem herkömmlichen Kredit von der Bank. Das liegt natürlich daran, dass der Kostenaufwand einer Bank um ein Vielfaches größer ist, als bei der Privatperson. Allerdings sollte man als Privatperson, die einen Arbeitslosenkredit vergibt, auf ein paar Sicherheiten bestehen und dies auch schriftlich in einem Vertrag festhalten. Sollte dies nicht geschehen, so hat der Kreditgeber keinerlei Handhabe an sein Geld zu kommen, wenn der Kreditnehmer zur Rückzahlung nicht mehr in der Lage ist oder einfach nicht zahlen will.

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