Auslandskrankenversicherung | Was muss man wissen?
8. Apr 2010 | Rubrik: VersicherungenUrlaubs- oder Geschäftsreisen ins Ausland werden heute immer häufiger unternommen. Dabei ist es wichtig, im Fall einer Erkrankung ausreichend versorgt zu sein, denn sowohl die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung leisten im Ausland nicht uneingeschränkt. So können gesetzlich Versicherte Leistungen im Ausland nur dann in Anspruch nehmen, wenn Reisen in die Europäische Union oder in Länder mit Sozialversicherungsabkommen unternommen werden. Im nichteuropäischen Ausland hingegen werden keine Leistungen fällig. Doch auch innerhalb der EU wird die Krankenversicherungskarte aus Deutschland nicht uneingeschränkt akzeptiert, viele Ärzte behandeln nämlich nur gegen Bargeld. Weiterhin muss bedacht werden, dass die Leistungen der deutschen Krankenversicherung im Ausland meist begrenzt ist, und auch auf (Kreuzfahrt-)Schiffen wird man häufig nur gegen Rechnung behandelt – egal, ob man mit der AIDA in der Karibik unterwegs ist oder man via Color Line auf dem Weg nach Norwegen ist (vgl. die Infos von Colorline in der Rubrik “Urlaub Norwegen“).
Viele Krankenversicherungen raten ihren Kunden daher, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Sie kann entweder als separater Vertrag oder im Rahmen einer Reiseversicherung abgeschlossen werden. Anbieter sind unter anderem die privaten, aber auch die gesetzlichen Krankenkassen. Auf den Websites diverser Zeitschriften und Organisationen gibt es auch entsprechende Tests und Vergleiche – von Bild bis Stiftung Warentest.
Die private Auslandskrankenversicherung deckt unter anderem die ambulante Behandlung beim Arzt ab, übernimmt aber auch die Kosten für notwendige Operationen im Urlaubsland. Medikamente und Heilmittel sind ebenso versichert wie Zahnbehandlungen und Krankentransporte. Und wird ein Rücktransport in die Heimat benötigt, werden die Kosten ebenfalls getragen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass der Rücktransport in einigen Fällen nur dann unternommen wird, wenn er tatsächlich medizinisch notwendig ist. Besser ist es jedoch, den Rücktransport auch dann zu vereinbaren, wenn er medizinisch sinnvoll ist, zum Beispiel weil der Kranke sich zu Hause besser erholen kann.
Die Auslandsreisekrankenversicherung kann je nach Wunsch als Einzelversicherung oder als Familienversicherung abgeschlossen werden. Im letzteren Fall ist die gesamte Familie versichert, bei einer Einzelversicherung hingegen gilt der Versicherungsschutz nur für die jeweils benannte Einzelperson. Daneben ist es möglich, den Auslandskrankenschutz für ein gesamtes Jahr oder eine einzelne Urlaubsreise zu vereinbaren. Menschen, die häufiger pro Jahr ins Ausland reisen, sollten den Jahresvertrag wählen, denn er ist meist günstiger. Zudem verlängert er sich nach Ablauf immer wieder um ein weiteres Jahr, so dass dauerhafter Versicherungsschutz besteht. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass die Auslandskrankenversicherung meist nur bei einem maximalen Aufenthalt von 40 Tagen im Ausland leistet. Wer beruflich oder privat länger ins Ausland reist, sollte eine spezielle langfristige Auslandskrankenversicherung nutzen, um während der gesamten Reisezeit ausreichend versichert zu sein.
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