Autokredite – welche Unterschiede bestehen zu anderen Ratenkrediten?
1. Feb 2009 | Rubrik: Autofinanzierung / PKW & KFZ FinanzierungIm Finanzierungsbereich bieten sich dem Kunden heutzutage sehr viele verschiedene Möglichkeiten, mit speziellen Kreditarten seinen individuellen Finanzierungswunsch verwirklichen zu können. Zu den am häufigsten genutzten Kreditarten zählt unter anderem auch der Ratenkredit, der in verschiedenen Varianten im Finanzierungsbereich vorzufinden ist. Vom Grundsatz her ist zum Beispiel auch der so genannte Autokredit eine besondere Form des Ratenkredites. Da es sich beim Autokredit um einen relativ zweckgebundenen Kredit handelt, nämlich die Finanzierung eines Fahrzeuges, ist das auch der erste Unterschied zum „normalen“ Ratenkredit, denn bei Inanspruchnahme eines solchen „allgemeinen“ Kredites kann man mit der erhaltenen Darlehenssumme im Grunde alle möglichen Anschaffungen tätigen.
Ein weiterer Unterschied zwischen den „normalen“ Ratenkrediten und dem Autokredit besteht darin, dass dieser nicht nur von Kreditinstituten, sondern vor allem auch von Autobanken und Autohändlern vergeben wird. Besonders charakteristische für einen Autokredit sind inzwischen auch die zum Teil sehr niedrigen Zinssätze, die der Kunde für die Inanspruchnahme des Kredites zahlen muss. Teilweise werben manche Autohändler sogar mit einer so genannten Nullzins-Finanzierung, was bedeutet, dass der Autokredit ohne Kreditzinsen vergeben wird – was vom Käufer meist gern gesehen wird, denn er muss ja auch noch die Autoversicherung abschließen und bezahlen. Der Kreditnehmer zahlt in dem Fall also nur den reinen Darlehensbetrag in monatlichen Raten zurück.
Auch „normale“ Banken bieten inzwischen vielfach Autokredite mit besonders günstigen Konditionen an.
Ein weiterer Unterschied zwischen dem Autokredit und den anderen Ratenkrediten besteht zudem darin, dass die Frage des Stellens von Sicherheiten sich beim Autokredit im Grunde erübrigt. Während die „Universal-Ratenkredite“ oftmals ohne Sicherheiten vergeben werden, ist beim Autokredit in 99 Prozent aller vergebenen Kredite die Sicherungsübereignung des zu finanzierenden Fahrzeuges üblich. Der Kreditnehmer übergibt dem Kreditgeber also den Fahrzeugbrief als Sicherheit und wird erst nach vollständiger Tilgung des Autokredites uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeuges.
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