Autoversicherung für den Zweitwagen

14. Sep 2009 | Rubrik: Versicherungen

Jeder kennt die Situation, das erste Fahrzeug im Haushalt reicht nicht mehr aus und ein zweites wird benötigt. Da wird dann z.B. schnell ein günstiger SEAT gekauft, aber dieser muss natürlich auch versichert werden und am besten so günstig wie möglich. Kaum ein Markt ist so umkämpft wie der KFZ-Versicherungsmarkt und deswegen lassen sich bei den meisten Versicherungsgesellschaften Sonderregelungen für den eigenen Zweitwagen treffen, mit denen er günstiger versichert werden kann.

Bei den verschiedenen Zweitwagenregelungen gibt es aber immer besondere Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Für eine Zweitwagenregelung mit einer Einstufung in die SF-Klasse 2 (85% bei den meisten Versicherern), dürfen im Regelfall nur der Versicherungsnehmer und sein Partner mit dem Fahrzeug fahren, außerdem dürfen keine Fahrer unter 25 das Fahrzeug benutzen. Die VHV ist eine der wenigen Anbieter, die die Beschränkung mit jungen Fahrern nicht zur Bedingung macht. Bei so gut wie allen anderen Versicheren ist in diesem Fall nur eine Einstufung in die SF-Klasse ½ (140%) möglich, aber auch nur, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 3 Jahre Führerschein hat. Bei Gesellschaften wie dem Volkswohl-Bund ist es auch möglich, sogar in dieselbe Schadenfreiheitsklasse zu kommen, wie das erste Fahrzeug, wenn o.g. Regelungen erfüllt werden.

Die beste Einstufung zu finden, ist gar nicht so einfach, vor allem da auch die Preise zwischen den einzelnen Gesellschaften stark variieren. Selbst vermeintlich niedrige Prozent-Einstufungen garantieren nicht unbedingt eine günstige Versicherung. Gerade die Online-Versicherer sind in diesen Fällen oftmals genau so teuer wie die normalen, selbst wenn die Schadenfreiheitsklassen deutlich abweichen. Daher ist ein genauer Vergleich wirklich sinnvoll und leicht lassen sich einige 100 Euro sparen, wenn die richtige Gesellschaft ausgewählt wird.

Im Internet kann man über Vergleichsrechner schon recht gut erkennen, wo das Fahrzeug günstig werden könnte. Aufpassen sollte man aber bei Rechnern, die auf den Seiten von Versicherungsmaklern hinterlegt sind, da diese oftmals steuern können, welche Gesellschaften angezeigt werden und welche nicht. Im Zweifelsfall sollte man einen unabhängigen Vergleichsrechner verwenden.

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