Baudarlehn
17. Aug 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / ImmobilienfinanzierungDie Faustregel besagt: Kein Baudarlehn ohne ein entsprechendes Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Denn der Darlehensgeber sichert sich die Gewährung des Baudarlehns durch Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch ab. Die wesentlichen Eigenschaften eines Baudarlehns sind somit auch die lange Laufzeit von bis zu 35 Jahren. In dem Zeitraum sollte nach der Berechnung das Baudarlehen abgezahlt und die Immobilie somit schuldenfrei sein. Zudem zeichnet sich ein Baudarlehn durch eine kurze Zinsbindung aus, also dem Zeitrahmen, wo die Bank dem Darlehensnehmer den Zinssatz fest garantiert. Die üblicherweise vereinbarte Zinsbindung beträgt 10 Jahre. Selbst wenn eine längere Zinsbindung vereinbart wird, hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, nach 10 Jahren die Verträge zu kündigen. Oftmals wechseln die Darlehensnehmer dann auch den Darlehensgeber, weil dieser ein besseres Angebot für die Anschlussfinanzierung vorlegt.
Im Gegensatz zu einem Privatkredit werden Baudarlehn in der Regel erst ab einem Betrag von 30.000 € gewährt, was mit der aufwendigen Bearbeitung eines solchen Darlehens zu tun hat und mit der Verhältnismäßigkeit der Mittel zu begründen ist. Wer für die Finanzierung seiner Immobilie ein Bau-Darlehn beantragt, sollte darauf achten, dass es möglichst keine oder wenn dann nur geringe Schätz- und Bearbeitungskosten enthält. Außerdem sollte immer auf eine Möglichkeit der Sondertilgung bestanden werden, um sich so die Option einer schnelleren Tilgung der Darlehensschuld zu sichern. Auch auf die Höhe der Zinsen sollte bei einem Baudarlehn geachtet werden. Sind diese in wirtschaftlich schlechten Zeiten niedrig, sollte durchaus eine lange Zinsbindung vereinbart werden. In Zeiten, wo die Zinsen hoch sind, ist auf eine kurze Zinsbindung zu achten. Außerdem sollte bei einer vorzeitigen Ablösung des Baudarlehns durch Tilgung oder Kündigung wegen Verkaufs der Immobilie keine oder nur eine geringe Vorfälligkeitsentschädigung vom Darlehensnehmer zu zahlen sein.
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