Baugenehmigungskosten - wenn jedes Amt seine Euros will…
5. Mai 2009 | Kredit-Wissen von Kredite Infoportal | Rubrik: Baufinanzierung / ImmobilienfinanzierungZu den Nebenkosten des Hausbaus gehören die Kosten für die Baugenehmigung. Nachdem der Bauantrag bei der örtlich zuständigen Baubehörde eingereicht wurde, erhält der Antragsteller einen Gebührenbescheid für die Kosten der Bearbeitung. Mittlerweile wird von vielen lokalen Behörden erst nach dem Zahlungseingang dieser Rechnung die notwendige Baugenehmigung ausgestellt.
Für die Bearbeitungskosten gibt es keinen pauschalen Festbetrag, da mehrere Faktoren Einfluss auf die Kostenhöhe haben. So wird neben der jeweils tabellarisch verschiedenen Gebührenordnung von Landkreis und Behörde der beantragte umbaute Raum des zu errichtenden Gebäudes berücksichtigt. Weiterhin summiert sich prozentual in den Gebühren der geschätzte Wert des geplanten Hauses, zusätzliche Bauten wie Garagen oder auch spezielle Heizsysteme wie Wärmepumpen. Auch Sondergenehmigungen könnten benötigt und zusätzlich berechnet werden müssen.
In Kalkulationen einer Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung werden die Kosten für eine Baugenehmigung mit etwa 0,2 % der Bausumme angegeben. Zusätzlich darf man jedoch nicht vergessen, dass die Anträge oft mit Hilfe von Architekten erstellt werden, auch für die Vermessung und Projektleitung Kosten anfallen, die insgesamt etwa 15 % der Bausumme ausmachen können.
Grob geschätzt kann die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus ohne bauliche Extras mit ca. 140 qm Wohnfläche durchschnittlich etwa 700 Euro Gebühren kosten. Wobei es auch möglich ist, dass im Zuge des Genehmigungsverfahrens weitere Kosten anderer behördlicher Einrichtungen anfallen. So kann die Naturschutzbehörde aufgrund der gegebenenfalls notwendigen Erteilung einer Fällerlaubnis für Bäume auf dem zu bebauenden Grundstück Kosten erheben. Das Straßenbauamt kann für die Erlaubnis zur Errichtung einer Grundstückszufahrt Gebühren beanspruchen. Weitere Folgekosten können je nach Schwierigkeitsgrad des geplanten Bauvorhabens oder aufgrund spezieller Anforderungen des beplanten Grundstückes entstehen.
Nachfolgend kann auch die Beratung in Bauangelegenheiten durch die Behörde zusätzliche Kosten entstehen lassen, gleichfalls die nachfolgende Überprüfung der Bauausführung und Fertigstellung. Somit ist es für jeden zukünftigen Bauherrn ratsam, vorab bei der zuständigen Baubehörde die jeweiligen Prüfungsrichtlinien und Tarifordnungen abzufragen, um nicht von unerwarteten Kosten überrascht zu werden.
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