Bauspardarlehen und die VL

29. Okt 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Dadurch, dass die überwiegende Mehrzahl der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen zahlt, sind diese gut beraten, diesen Bonus zu nehmen und in entsprechenden Sparverträgen anzulegen. Dabei gibt es die Möglichkeit, die VL in eine kapitalgedeckte Lebens- bzw. Rentenversicherung einzuzahlen und somit eine Ergänzung zur privaten Altersvorsorge zu betreiben. Eine andere und gerade auch bei Immobilienbesitzern sehr beliebte Anlage ist der Bausparvertrag. Nicht nur, dass neben den vermögenswirksamen Leistungen dort auch die staatliche Wohnungsbauprämie das Bausparguthaben zusätzlich aufstockt; vielmehr ist es das Bauspardarlehen, was die VL in diese Anlage besonders attraktiv macht. Denn ist der Bausparvertrag zur Hälfte der Bausparsumme bespart und die Bewertungszahl für die Zuteilung des Guthabens erreicht, kann der Bausparer entscheiden, ob er sich das Guthaben auszahlen lässt oder aber das Bauspardarlehen abruft.

Immobilienbesitzer werden sich in der Regel für das Bauspardarlehen entscheiden, denn sie profitieren bei diesem Darlehen von den Zinsen, die trotz aktuell niedriger Zinsen für Immobilienkredite immer noch sehr günstig und im Vergleich zu einem normalen Hypothekenkredit sehr niedrig sind. Zudem hat das Bauspardarlehen den Vorteil, dass die vermögenswirksamen Leistungen zur Tilgung herangezogen werden können und somit die eigene Sparrate für die Tilgung sich reduziert. Anders als die herkömmlichen Immobilienkredite ist das Bauspardarlehen – je nach Tarif – in 8 bis 10 Jahren vollständig getilgt. Von daher wäre es nicht ratsam, wenn ein Bausparvertrag bei einer Immobilienfinanzierung keine Berücksichtigung findet. Selbst wenn ein solcher Vertrag noch nicht zuteilungsreif sein sollte, kann er durch eine Vorfinanzierung in die Finanzierung einfließen. Bis zur Zuteilung werden dann die vereinbarten Zahlungen weiter geleistet und zusätzlich die Zinsen für das Vorfinanzierungsdarlehen gezahlt. Nach Zuteilung wird dann automatisch das Bauspardarlehen abgerufen und mit den oben genannten Möglichkeiten getilgt. Die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens ist bei einem Vorfinanzierungsdarlehen notwendig, da dieses Darlehen die gesamte Bausparsumme abdeckt und der Bausparvertrag an die Bank als Sicherheit abgetreten wird.

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