Darlehensgebühren verteuern Kredite teilweise enorm

11. Mai 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Ein günstiges Darlehen zeichnet sich nicht nur durch niedrige Nominalzinsen aus. Oftmals sind es nämlich hohe Nebenkosten, die zusätzlich zu den Nominalzinsen anfallen können und somit zu einem Effektivzins führen, der deutlich oberhalb der Angabe liegt, welche die Bank in der Werbung für das vermeintliche Schnäppchen macht.

Insbesondere hohe Darlehensgebühren, die in jedem Fall beim Abschluss des Kreditvertrages anfallen, verteuern das Darlehen. Die Abschlusskosten müssen in den effektiven Jahreszinssatz des Kredites eingerechnet werden. Somit erhält der Kreditnehmer eine Möglichkeit, auch Angebote vergleichen zu können, bei denen sich die Darlehensgebühren stark unterscheiden. Ohne das Einrechnen in den effektiven Jahreszins wäre ein Kreditvergleich dagegen mit hohem rechnerischen Aufwand verbunden.

Neben den Darlehensgebühren beim Abschluss eines Kreditvertrages, gibt es weitere Gebühren, die eine Bank erheben kann. Da aber Gebühren wie die Vorfälligkeitsentschädigung (im Falle der vorzeitigen Ablösung/Tilgung des Kredits) nicht generell anfallen, müssen sie auch nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden. Hieraus ergeben sich entsprechende Gestaltungsspielräume für Banken, die diese zusätzlichen Gebührenquellen oft gerne nutzen, um den Profit zu maximieren.

Weitaus seltener kommt es vor, dass Kreditvermittler eine Vorabgebühr für einen Kreditantrag verlangen – unabhängig davon, ob überhaupt ein Kredit ausgezahlt wird. Aufgrund dieser Gebührenpraxis gelten viele Kreditvermittler als unseriös, da nicht eindeutig klar wird, ob der geschäftliche Fokus auf dem Vereinnahmen teurer Gebühren oder der Vergabe von Krediten liegt.

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