Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
15. Dez 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über KrediteDas Schuldrechtsmodernisierungsgesetz bezeichnet das 2001 beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, welches im Januar 2002 in Kraft trat. Diese Änderungen des Schuldrechts wurden im BGB hinterlegt, wodurch auch verschiedene zivilrechtliche Nebengesetze hierin integriert werden konnten. Hierzu gehören neben dem Verbraucherkreditgesetz auch das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmen sowie das Fernabsatzgesetz und das Haustürwiderrufsgesetz. Für die Bereiche der Kreditvergaben wurden im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die Angaben des Verbraucherkreditgesetzes ins BGB übertragen. Inhaltlich wurde das Verbraucherkreditgesetz nicht geändert. Nach wie vor gilt es bei Kreditverträgen, die zwischen Banken und Verbrauchern abgeschlossen werden, aber auch bei Existenzgründerdarlehen finden die Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung.
Hintergrund dieser gesetzlichen Regelungen die im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes umgesetzt werden, ist der bessere Schutz der Verbraucher, der sich vor Falschverträgen und Wucherzinsen schützen soll. Wichtig ist dabei, dass die Banken den Kunden über die Bedingungen des Darlehensvertrages ausführlich informieren. Hierzu gehört nicht nur die Mitteilung über die Höhe des Darlehensbetrages, sondern auch dien Information über den Zinssatz sowie die weiteren Kosten, die mit dem Darlehen in Verbindung stehen. Sofern die per Gesetz vorgeschr iebenen Angaben des Kreditvertrages fehlen, führt dies zur Nichtigkeit des Vertrages, gleiches gilt, wenn die Schriftform nicht eingehalten wurde. Wird das Darlehen jedoch ausgezahlt und vom Darlehensnehmer in Anspruch genommen, wird die Nichtigkeit geheilt und der Darlehensvertrag kann bestehen bleiben. Fehlt jedoch im Kreditvertrag die Angabe zum Zinssatz, gilt der gesetzliche Zinssatz, der in der Regel weit unter den Konditionen liegt, die die Bank bei ihren Kreditvergaben berechnen würde. Sollten Sicherheiten im Vertrag nicht angegeben werden, können diese zudem später nicht nachgefordert werden. Im Rahmen des BGB wird zudem festgelegt, dass Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht beim Abschluss von Kreditverträgen einzuräumen ist. Sofern Verträge beim Kunden abgeschlossen werden, greift das im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung ebenfalls ins BGB integrierte Haustürwiderrufsgesetz, wonach diese Verträge ebenfalls innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden können. In den Paragrafen des BGB wird weiterhin geklärt, wann ein bestehender Kreditvertrag im Fall von Tilgungsrückständen gekündigt werden kann.
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