Debeka Krankenkasse

16. Jul 2009 | Rubrik: Versicherungen

Die Krankenversicherung der Debeka richtet sich vor allem an Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Angestellte oder Arbeiter die nicht pflichtversichert sind. Auch Referendare oder Beamtenanwärter mit eher geringem Einkommen können sich bei der Debeka privatversichern lassen.

Im Rundumschutz der Debeka Krankenversicherung sind ambulante Heilbehandlungen beinhaltet. Dazu gehören Behandlungen durch den Arzt bzw. den Heilpraktiker, Arzneien zur Behandlung von Krankheiten oder auch Hilfs- und Heilmittel. Nach Angaben der Debeka sind Zahnersatz und Zahnbehandlungen ebenso wie die stationäre Krankenhausbehandlung im Leistungspaket enthalten. So stehen den Versicherten je nach Abschluss Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung zu.

Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Krankenversicherungsschutzes. Diese Krankenzusatzversicherung soll die Einschränkungen im Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkassen ausgleichen. So werden je nach gewähltem Tarif auch Behandlungen beim Heilpraktiker oder nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Debeka Versicherung erstattet.

Gesetzlich Versicherte haben zudem bei Auslandsaufenthalten nur einen eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz. Deshalb bietet die Debeka für Auslandsreisende eine spezielle Auslandsreise-Krankenversicherung an. Neben der Behandlung im Ausland werden hier auch die Kosten für einen eventuell nötigen Rücktransport erstattet. Im Todesfall kommt die Auslandsreise-Krankenversicherung für die Überführung des Leichnams auf.

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