Definanzierung von Unternehmen
28. Jul 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über KrediteWas für Privathaushalte gilt, müssen Unternehmen und Firmeninhaber auf jeden Fall beherzigen: Sie müssen in guten Zeiten Kapital zur Seite legen, damit sie in wirtschaftlich schlechten Zeiten über die Runden kommen und darauf zurückgreifen können.
Bei Firmengründungen mit juristischer Gesellschaftsform erwartet der Gesetzgeber bereits den Nachweis von Eigenkapital, ohne die z. B. eine GmbH gar nicht gegründet werden kann. Allerdings reicht bei den meisten Unternehmen das Eigenkapital nicht aus, sodass sie auf die Hilfe der Banken angewiesen sind und Kredite benötigen. Sicherlich vergeben die Banken gerade für Existenzgründer Kredite zu besonders günstigen Konditionen. Allerdings bedeutet natürlich jeder Kredit auch, dass er irgendwann zurückgezahlt werden muss, selbst wenn das Unternehmen zu Beginn lediglich die Zinsen zahlen muss und die Tilgung – wie bei Existenzgründerdarlehen üblich – für einige Jahre ausgesetzt wird. Wenn dann die Umsätze schlecht sind und wenig oder gar kein Firmenkapital vorhanden ist, kann der Fortbestand des Unternehmens schon in Gefahr geraten. Und die Vergabe neuer Kredite durch die Banken wird in einer solchen Situation wohl eher nicht in Frage kommen.
Geht man aber von einem wirtschaftlich gesunden Unternehmen aus, was die aufgenommenen Kredite regelmäßig abzahlt, so spricht man dabei von Definanzierung.
Die Definanzierung mindert den vorhandenen Kapitalbestand, hat aber positiv zur Folge, dass durch das Abzahlen der Kredite das Unternehmen langfristig ohne Schulden fortbestehen kann.
Interessant ist in diesem Fall auch, wenn Firmen auf hohen Bargeldbeständen sitzen, die sie mittelfristig überhaupt nicht sinnvoll einsetzen können, da Übernahmen großer Wettbewerber kartellrechtlich nicht aussichtsreich sind – in diesem Fall kann Definanzierung auch bedeuten, dass ein Teil des vorhandenen Kapitals an die Aktionäre ausgeschüttet wird.
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