Deutsche Ausgleichsbank
21. Dez 2009 | Rubrik: Kredite & Darlehen | Banken & SparkassenDie Deutsche Ausgleichsbank wurde bereits im Jahr 1950 unter dem damaligen Namen „Bank für Vertriebene und Geschädigte“ gegründet. Seit 1986 wurde der Name dann in die Bezeichnung Deutsche Ausgleichsbank geändert. Seither fördert das Institut in erster Linie Existenzgründungen junger Unternehmer sowohl in Deutschland als auch in Entwicklungsländern sowie in Ost- und Mitteleuropa.
Im Jahr 2003 wurde die Deutsche Ausgleichsbank in die KfW Bankengruppe integriert und trägt jetzt den Namen KfW Mittelstandsbank. Diese führt die Förderprogramme der ehemaligen Deutschen Ausgleichsbank weiter.
Existenzgründer können dabei beispielsweise das KfW Start-Geld erhalten. Dieses Geld wird für Vorhaben ausgezahlt, die ein Investitionsvolumen von 50.000 Euro nicht übersteigen. Dieses Geld ist daher vor allem für Einsteiger interessant, die ihr Geschäft hiermit finanzieren wollen. Das ERP-Kapital für die Gründung ist ebenfalls ein Förderprogramm der KfW Mittelstandsbank. Hierbei handelt es sich um Nachrangkapital, mit dem Unternehmen ihr eigenes Eigenkapital stärken und so leichter Investitionen durchführen können.
Neben der Förderung junger Unternehmen unterstützt die KfW Mittelstandsbank aber auch bereits etablierte Unternehmen mit zinsgünstigen Krediten. Ihnen soll so geholfen werden, notwendige Umbaumaßnahmen durchzuführen oder aber neue Projekte beginnen zu können. Die Stellung der Unternehmen soll damit gefestigt werden, so dass auch die Arbeitsplätze hier erhalten werden können. Das KfW Kapital für Arbeit und Investitionen ist wiederum Nachrangkapital, der KfW-Unternehmerkredit hingegen ist universell einsetzbar und kann somit als Basisprogramm für Investitionen und Betriebsmittel eingesetzt werden.
Innovative Unternehmen, die in erster Linie auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung tätig sind, können ebenfalls von den KfW-Programmen profitieren. Das ERP-Innovationsprogramm fördert dabei neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die neu am Markt etabliert werden sollen. Auch über das von der Bundesregierung im Rahmen der Finanzkrise beschlossene Konjunkturpaket können Förderungen über die KfW Mittelstandsbank in Anspruch genommen werden. Hierbei handelt es sich zumeist um Darlehen mit Haftungsfreistellung. Für diese Darlehen müssen die Banken demnach keine Haftung übernehmen, so dass Darlehen auch an Unternehmen in einer eher schwierigen geschäftlichen Situation vergeben werden können.
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