Disagiorückerstattung

29. Jul 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Wer in jungen Jahren sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, hat im Grunde genommen einen großen Teil für seine private Altersvorsorge bereits getan. Allerdings ist es bis zur vollständigen Tilgung der Darlehen ein weiter Weg. Meist erstreckt sich eine Immobilienfinanzierung über einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren, wobei die Kreditinstitute den Erwerbern meist nur für 10 Jahre eine Zinsgarantie geben. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist muss eine Anschlussfinanzierung mit den dann geltenden Zinssätzen vereinbart werden.

Allerdings kommt es vor, dass die Kreditnehmer bereits vorzeitig ihre Kredite zurückzahlen können, sodass sie auf diese 25 Jahre gar nicht angewiesen sind. Geschieht die Rückzahlung allerdings vor Ablauf der regulären Zinsbindung, so muss der Kreditnehmer seiner Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung erstatten. Wie hoch diese ist, hängt maßgeblich damit zusammen, zu welchem Zeitpunkt die Kredite zurückgezahlt werden sollen und wie hoch die Valuta dann noch ist.

Es stellt sich allerdings auch die Frage, ob die Bank nicht ihrerseits dem Kreditnehmer etwas zurückzahlen muss, wenn dieser die Kredite vorzeitig kündigt. Das ist nämlich dann der Fall, wenn bei Abschluss der Kreditverträge der Kreditnehmer der Bank ein Disagio, also einen vorausgezahlten Zins, zahlt. In der Regel ist das Disagio auf die Laufzeit der Zinsbindung hin berechnet, es sei denn, in den Kreditverträgen ist eine andere Vereinbarung getroffen worden. Tilgt der Kreditnehmer also seinen Kredit vor Ablauf der Zinsbindung, kann er von seiner Bank eine Rückerstattung des Disagio beanspruchen. Von daher verringert sich die Vorfälligkeitsentschädigung entsprechend.

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