Effektivverzinsung

4. Aug 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / Glossar

Für die Überlassung finanzieller Mittel berechnet die Bank Zinsen. Die Höhe des Zinssatzes, der in Prozent des nominalen Kreditbetrages angegeben wird, richtet sich nach den Konditionen des Kreditgebers, dem allgemeinen Marktzinsniveau und der Bonität des Kreditnehmers. Die Bank ist verpflichtet, die Höhe des effektiven Jahreszinses im Kreditvertrag anzugeben und den Kreditnehmer hierauf aufmerksam zu machen. In Werbeangeboten wurde in der Vergangenheit hingegen meistens nur auf die Nominalverzinsung hingewiesen, die stets niedriger ist als die Effektivverzinsung. Dies liegt daran, dass die Nominalverzinsung lediglich den monatlichen Zinssatz angibt und keine weiteren Kosten berücksichtigt. In der Effektivverzinsung sind allerdings sämtliche Faktoren zusammengefasst, die Kosten für den Kreditnehmer verursachen. Demnach wird die Effektivverzinsung nicht nur von dem jährlichen Zinssatz, sondern auch von der Dauer der Laufzeit und Kosten, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung und der Bereitstellung des Kredites anfallen, beeinflusst. Darüber hinaus wird bei einer schlechten Bonität des Kreditnehmers zusätzlich ein Risikosatz berechnet, der ebenfalls auf die Effektivverzinsung aufgeschlagen wird. Aus diesem Grund sollte bei einem Vergleich verschiedener Kreditangebote stets die Effektivverzinsung und nicht die Nominalverzinsung beachtet werden, da die Kreditaufnahme ansonsten günstiger erscheint als sie tatsächlich ist und versteckte Kosten leicht übersehen werden können. Der effektive Jahreszins kann entweder variabel oder für die gesamte Laufzeit konstant sein. Dies ist ebenfalls im Kreditvertrag festzuhalten.

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