Eigenheimrentengesetz erleichtert die geförderte Baufinanzierung der eigenen vier Wände

26. Jul 2010 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Es ist zwar schon ein paar Jahre her, aber es gab wirklich eine Zeit, in der man mit seiner Rente ein Auskommen hatte. Doch die Entwicklung ist in eine Richtung gegangen, dass man nur mit der gesetzlichen Rente allein seinen Lebensunterhalt nicht mehr gewährleisten kann. Wer dann nicht ein Fall für das Sozialamt werden möchte, der muss sich schon jetzt darum kümmern, dass er selbst etwas für seine Altersvorsorge tut. Das kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Eine Form der Altersvorsorge, die sich erst in der letzten Zeit ergeben hat, ist die sogenannte Eigenheimrente. Hierbei handelt es sich um eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die vom Prinzip her der Riester-Rente gleich gelagert ist. Daher spricht man hier auch von Wohn-Riester.

Dazu wurde sogar extra ein spezielles Gesetz erlassen, das Eigenheimrentengesetz. Dieses Gesetz wurde geschaffen, damit die Wohnimmobilien, die selbst genutzt werden, für die Altersvorsorge herangezogen werden können. Das kann auf zweierlei Arten geschehen. Bei der einen Variante werden die Mittel aus einem Riester-Vertrag direkt für den Kauf oder den Bau eine Wohnimmobilie genutzt. Durch das Eigenheimrentengesetz sollte diese Art der Finanzierung für die Sparer attraktiver werden. Musste man vorher die entnommenen Gelder aus der Riester-Förderung wieder zurückführen, so entfällt dies nun ganz. Ebenfalls entfällt in diesem Fall aber auch die monatliche Rentenzahlung, die man normalerweise bei einem Riester-Vertrag erhält. Diese hat man ja bereits in Form des Wohneigentums erhalten. Die zweite Möglichkeit ist die Tilgung eines Darlehens, das man zur Wohnraumbeschaffung aufgenommen hat.

Über den Nutzen von Wohneigentum als Rentenzulage streiten sich die Gelehrten, da die finanziellen Mittel nicht gefördert werden. Zwar entfällt das Zahlen einer Miete, aber auch Wohneigentum hat noch Kosten (Wohnnebenkosten) und aus diesem Grund wird eine Altersvorsorge, bei der man Kapital bildet, der geförderten Immobilie immer ein wenig untergeordnet sein. Mit dem Eigenheimrentengesetz wurde allerdings ein erster Ansatz geschaffen, damit sich dies in Zukunft ändern kann.

Wer sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung über einen Riester geförderten Vertrag finanzieren will, der sollte vorher unbedingt ein paar wichtige Berechnungen durchführen. Reicht die gesetzliche Rente alleine aus, um den Lebensunterhalt – abzüglich der Zahlung einer Miete – zu gewährleisten? Wenn dies der Fall ist, dann wäre es jedem zu empfehlen, sich mit dem Wohn-Riester anzufreunden. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, dann kommt man wahrscheinlich nicht umhin, sich eher um eine finanzielle Altersvorsorge zu kümmern, damit man im Alter nicht gänzlich auf seinen bisherigen Lebensstandard verzichten muss.

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