ERP-Abwasserreinigungsprogramm

12. Feb 2010 | Rubrik: Finanzierungen sonstiger Einsatzzwecke

Das ERP-Abwasserreinigungsprogramm dient der Wirtschaftsförderung. Mit einem ERP-Darlehen werden die Entstehung und der Ausbau von Abwassersammel- und –Reinigungsanlagen gefördert. Dieses Programm belohnt Betreibe, die in die Umwelt und damit in unsere Zukunft investieren. Gerade der Verbrauch an Wasser kann in vielen Betrieben durch vernünftige Techniken minimiert werden. Das tut nicht nur der Umwelt gut, auch die Wasserkosten werden enorm gesenkt, was der Bilanz des Unternehmens zugute kommt.

Kleinere und mittelständige Betriebe können einen durchgeleiteten Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank gewährt bekommen. Die Auszahlung erfolgt über ein zwischengeleitetes Kreditinstitut. Die Investitionsvorhaben von gewerblichen Wirtschaftsunternehmen werden auf diesem Weg mit stark zinsverbilligte Darlehen gefördert.

Es gibt nicht nur das ERP-Abwasserreinigungsprogramm, sondern auch das Förderprogramm ERP-Luftreinhaltungsprogramm, es dient ebenfalls zur Finanzierung von Umweltschutzinvestitionen. Das ERP-Existenzgründerprogramm Ost unterstützt in den neuen Bundesländern die Existenzgründer und das ERP-Seehafenprogramm fördert Anpassungs- und Strukturmaßnahmen. Zudem gibt noch einige weitere ERP-Programme die von Bundesland zu Bundesland verschieden sein können. Hier sollte bei einer Investition gezielt bei den jeweiligen Ämtern nachgefragt werden.

Das ERP-Abwasserreinigungsprogramm ist ein Programm des Bundes und stützt sich auf die „Förderfibel Umweltschutz“ vom Januar 1991. Gefördert werden Investitionen zur Abwasservermeidung und Abwasserreinigung. Nicht jeder Antragsteller wird unterstützt, es müssen schon förderungswürdige Investitionen sein die der Volkswirtschaft dienen.

Das ERP-Abwasserreinigungsprogramm übernimmt nicht den gesamten Kredit für eine Anlage, der Kreditnehmer muss die Investition überwiegend durch Eigen- oder Fremdkapital stützen. Der Antrag für ein ERP-Darlehen muss bei der Hausbank, vor dem Beginn der Maßnahme, gestellt werden.

Die ERP-Mittel sind auf langfristige Investitionen mit einer Höchstlaufzeit ausgelegt. Die Laufzeit kann bis zu 20 Jahre je nach Projekt lang sein. Das Darlehen wird in der Regel in Halbjahresraten abbezahlt. Für die vereinbarte Laufzeit sind die Zinsen festgeschrieben. Eine außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung, möglich. Zudem können beim Abschluss des Darlehen- Vertrags tilgungsfreie Anlaufjahre festgelegt werden. Es gibt für einen ERP-Kredit keine verhandelbaren Kreditbedingungen.

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