Existenzgründerdarlehen
18. Okt 2009 | Rubrik: Alle Arten von Krediten & Darlehen erklärt, Finanzierungen sonstiger EinsatzzweckeDer Weg in die Selbstständigkeit ist in der Regel auch mit der Aufnahme von Krediten verbunden, denn die wenigsten Existenzgründer verfügen über ausreichend Eigenkapital, um ihre Geschäftsidee zu verwirklichen. Der Staat fördert den Weg in die Selbstständigkeit unter anderem mit der Ausgabe von Existenzgründerdarlehen über die KfW oder die Landesinvestitionsbanken. Existenzgründerdarlehen werden zu besonders zinsgünstigen Konditionen und unter Umständen mit einer tilgungsfreien Periode zu Beginn der Existenz gewährt.
Ein Existenzgründer braucht zuerst einen Businessplan, indem seine Geschäftsidee niedergeschrieben ist, das beinhaltet die Vorstellung des Geschäftskonzepts und einen Liquiditätsplan sowie Zahlenmaterial über die Entwicklung der Umsätze in den kommenden Jahren. Bei der Erstellung des Businessplanes kann sich der Existenzgründer von einem Unternehmensberater helfen lassen. Alle betriebswirtschaftlichen Aspekte spielen eine besonders wichtige Rolle, denn in der Verschriftlichung der Idee muss dargestellt werden, dass der Existenzgründer in absehbarer Zeit von seiner Geschäftsidee leben können wird.
Für notwendige Investitionen und den Start wird in der Regel Startkapital benötigt, dass als Existenzgründerdarlehen gewährt wird, wenn die Bank von dem Unternehmenskonzept überzeugt werden kann, dementsprechend ist das Material vorzubereiten. Mit dem Existenzgründerdarlehen können erste notwendige Investitionen getätigt werden, Fahrzeuge angeschafft oder ein Warenbestand aufgebaut werden. Wichtig ist immer das Grundkonzept und die Möglichkeit mit der Existenz, zumindest vorerst einen, wenn nicht gar mehrere Arbeitsplätze zu schaffen.
In den meisten Bundesländern werden von den Industrie- und Handelskammern und Wirtschaftsfördereinrichtungen Existenzgründerseminare veranstaltet, auf denen die angehenden Existenzgründer das notwendige Knowhow vermittelt wird. Hier bekommen potenzielle Gründer auch die Informationen, wo es Existenzgründerdarlehen in welchen Größenordnungen gibt und was der Existenzgründer als Sicherheiten beibringen muss.
Öffentliche Fördermittel sind in der Regel durch Ausfallbürgschaften abgesichert, sodass ein Existenzgründer in der Regel keinen Bürgen aus seinem privaten Umfeld beibringen muss.
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