Existenzgründerkredite – wie, wann, wo?

10. Jan 2009 | Rubrik: Finanzierungen sonstiger Einsatzzwecke

Die einfachste Möglichkeit, an einen Existenzgründerkredit zu gelangen, ist der staatliche Existenzgründungszuschuss. Voraussetzung ist, dass der oder die Existenzgründer/in zuvor arbeitslos gemeldet war. Der Existenzgründungszuschuss beläuft sich dann auf die Höhe des Arbeitslosengeldes I zuzüglich einer Pauschale von € 300,-, was in etwa der Krankenversicherung und einer kleinen privaten Altersvorsorge genügt. Dieser Zuschuss wird für eine Dauer von neun Monaten bewilligt und kann auf Antrag in niedrigerem Rahmen auch weiterhin beansprucht werden.

Zur Bewilligung eines Existenzgründerzuschusses muss der Gründer oder die Gründerin eine sogenannte Tragfähigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit vorlegen: Eine neutrale fachkundige Stelle, etwa die Industrie- und Handelskammer oder ein Steuerberaterbüro, überprüft die Sinnhaftigkeit der angestrebten Tätigkeit und die Chancen des neu zu gründenden Unternehmens, auf dem Markt zu bestehen und die selbstständige Person ernähren zu können. Hierzu muss ein sogenannter Business-Plan erstellt werden, aus dem Kosten und erwarteter Gewinn hervorgehen. Inzwischen gibt es sogar im Internet gute Vorlagen für Businesspläne.

Zumindest in größeren Kommunen gibt es zu diesem Zweck betriebene Existenzgründerbüros, deren Hilfe für den Gründer kostenfrei ist, da dies zum Dienstleistungsangebot der Arbeitsagentur zählt.
Auch die eigene Bank vergibt in der Regel Existenzgründerkredite. Dies ist allerdings stärker als im oben geschilderten Verfahren abhängig von der Bonität und Liquidität des Kunden: Jemand mit einem negativen Eintrag bei der SCHUFA erhält in der Regel generell keinen Kredit, was für viele Menschen den Existenzgründungszuschuss unersetzlich macht für die neue Selbständigkeit.

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