Existenzgründerfinanzierung

12. Sep 2009 | Rubrik: Finanzierungen sonstiger Einsatzzwecke

Angesichts der vermehrt auftretenden Meldungen über immer mehr insolvente Betriebe muss ein Existenzgründer schon eine Menge Mut aufbringen, um den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Und wer auf die Hilfe der Banken angewiesen ist, die ihm die Existenzgründung mit finanzieren sollen, wird oftmals lange Wege und viele Gespräche führen müssen, bis ihm die Kreditinstitute sogenannte Existenzgründerkredite gewähren. Denn ohne ein schlüssiges Gesamtkonzept wird niemand Geld verleihen, zumal als Absicherung in der Regel wenig Sicherheiten vorhanden sein werden. Aber selbst wenn das Konzept überzeugt ist immer noch zu beachten, ob nicht auch Konkurrenz in der Nähe ist, die die eigene Existenz gefährden, da der Umsatz aufgrund des konkurrierenden Angebotes nicht zufriedenstellend ausfällt und eine Geschäftsschließung die Folge ist.

Wenn der Existenzgründer dennoch aber eine Bank als Partner gefunden hat besteht die Möglichkeit, über diese Bank ein Existenzgründerdarlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bekommen. Einen Antrag auf Existenzgründerfinanzierung direkt bei der KfW zu stellen, ist aussichtslos, da diese ausnahmslos ihre Produkte über Banken und Sparkassen vertreiben. Das Risiko, dass der Kredit aus irgendwelchen Gründen einmal nicht zurückgezahlt werden kann, tragen somit die Banken und die KfW jeweils zu 50 %.

Ein Existenzgründer sollte auf jeden Fall auf ein solches Darlehen zurückgreifen, da die Konditionen weitaus besser sind als bei einem Ratenkredit der Bank. Außerdem besteht die Möglichkeit, das KfW-Darlehen auf Antrag für einige Jahre von der Tilgung auszusetzen und nur die Zinsen zu zahlen, was gerade zu Beginn der Selbstständigkeit ein großer Vorteil für den Existenzgründer ist.

Da bei Existenzgründern normalerweise kein oder nur geringes Vermögen vorhanden ist, bestehen die Banken als zusätzliche Absicherung für das Darlehen meist auf den Abschluss einer Kapital- bzw. Risikolebensversicherung, die obendrein noch an die Bank abgetreten wird.

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