Fahrzeug-Leasing – viele Vorteile für Firmen und Selbständige, für Privatleute nur bedingt geeignet
20. Apr 2009 | Rubrik: Leasing als FinanzierungFahrzeug Leasing ist in Deutschland sehr beliebt. Oft haben die Firmen ihren gesamten Fahrzeugpark geleast. Manche Privatpersonen nutzen Leasing für ihren Zweitwagen.
Beim Auto Leasing wird das KFZ vom Leasinggeber (Autohersteller) über das Autohaus dem Leasingnehmer (Privatperson, oder Firma) zu vertraglich vereinbarten Bedingungen übergeben. Für die Nutzung in der Vertragslaufzeit wird eine monatlich Leasingrate fest vereinbart. Sie kann durch eine Einmalzahlung bei Vertragsbeginn geringer werden. Im Vertrag wird die Laufleistung und der Restwert bei Vertragsende fest geschrieben. Für Über- bzw. Unterschreitung der vereinbarten Kilometer werden Nachzahlungen, bzw. Rückerstattungen getätigt. Bei Vertragsende wird das Fahrzeug wieder zurück gegeben. Es kann auch bei Zahlung des vereinbarten Restwertes übernommen werden.
Beim Firmenleasing kann die Leasingrate steuerlich voll abgesetzt werden. Sie ist eine feste planbare Größe und das geleaste Fahrzeug geht nicht in den Firmenbestand ein. Durch den ständigen Wechsel hat das Unternehmen mit dem Leasing immer neue und moderne Fahrzeuge zur Verfügung.
Bei günstigen Raten und wenn das Fahrzeug anschließend übernommen wird, kann auch ein Privatleasing sinnvoll sein. Der Schwerpunkt liegt jedoch im Firmenleasing.
Der Leasingnehmer ist für alle Durchsichten, Reparaturen und Versicherungen selbst verantwortlich, wobei eine Vollkaskoversicherung für Leasingfahrzeuge vom Leasinggeber gefordert wird.
Jeder Veränderung am Leasingfahrzeug muss genehmigt werden und sollte zur Sicherheit im Autohaus, wo der Leasingvertrag abgeschlossen wurde, erfolgen.
Der Leasingvertrag ist vor Vertragsende nicht kündbar. Ausnahme sind Konkurs der Firma, oder Tod des Leasingnehmers. Jede Änderung des Vertrages muss schriftlich erfolgen und sind oft kostenpflichtig für den Leasingnehmer.
Bei Vertragsende wird ein Rückgabeprotokoll angefertigt, wo der Leasingnehmer für alle Schäden und Nachbesserungen voll verantwortlich gemacht wird. Hier wird oft auch normaler Verschleiß, der durch die Laufleistung begründet ist, extra berechnet. In vielen Fällen kommt es bei der Rückgabe zum Rechtsstreit und oft müssen teuere Gutachter darüber befinden, was normale und was zusätzliche Schäden sind. In einer wesentlich besseren Position sind dann Personen, oder Firmen, wenn sie bei der Rückgabe sofort wieder einen neuen Leasingvertrag abschließen. Dann werden oft auch kleinere Schäden aus Kulanz nicht berechnet.
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