Festzinsdarlehen
7. Aug 2009 | Rubrik: Alle Arten von Krediten & Darlehen erklärtVor der Inanspruchnahme eines Konsumentenkredits oder vor einer anstehenden Baufinanzierung hat der Kreditnehmer zu entscheiden, welche Art der Darlehensform er wählt. Zur Wahl stehen das Darlehen mit einem variablen Zinssatz, der sich während der Laufzeit an den jeweils aktuellen Zinssatz anpasst oder das Festzinsdarlehen. – Eine Entscheidung für das letztere wird häufig in Zeiten von Niedrigzinsphasen gewählt, um damit das Risiko von steigenden Zinsen während der vereinbarten Laufzeit des Darlehens auszuschließen, obwohl ein Darlehen mit variablem Zinssatz beim Abschluss meist kostengünstiger ausfällt.
Festzinsdarlehen werden in der Regel für Zeiträume zwischen 5 und 10 Jahren abgeschlossen, jedoch sind seltener auch Laufzeiten bis zu 20 Jahren möglich. Neben der bereits erwähnten Entscheidung des Kreditnehmers zur Darlehensform, muss er nun unter Berücksichtigung persönlicher Voraussetzungen und der Marktgegebenheiten über die Laufzeit des Festzinsdarlehens entscheiden. Dabei ist zu beachten, dass mit längerer Laufzeit, in Abhängigkeit vom jeweiligen Zinsniveau beim Abschluss der Darlehens-Vereinbarung, mit einem Zinsaufschlag rechnen muss. Dieser nimmt besonders in Niedrigzinsphasen eine Größenordnung bis zu 0,5% an. Sozusagen als Gegenleistung sichert das Kreditinstitut die Zinssicherheit vor steigenden Zinsen während der gesamten Laufzeit des Festzinsdarlehens zu.
Abgesehen davon, dass der Kreditnehmer nicht von eventuell fallenden Zinssätzen während der Laufzeit profitieren kann, sind bei dieser Darlehensform Sondertilgungen entweder gar nicht oder in manchen Fällen nur gegen Zinsaufschläge möglich. Allerdings werden zunehmend während der Laufzeit kündbare Festzinsdarlehen angeboten, die jedoch mit höheren Kreditzinsen belastet sind. Dies ist sozusagen der Preis für eine größere Flexibilität des Kreditnehmers.
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