Finanzierungsleasing

29. Jun 2009 | Kredit-Wissen von Kredite Infoportal | Rubrik: Leasing als Finanzierung

Das Finanzierungsleasing wird aus steuerlichen Gründen häufig von Freiberuflern und Selbstständigen gewählt. Der Vertrag hat eine mittlere bis lange Laufzeit und kann vom Leasingnehmer nicht gekündigt werden. Eigentümer des geleasten Objektes bleibt stets der Leasinggeber. Der hauptsächliche Zweck eines Finanzierungsleasings besteht in der vollständigen Finanzierung des geleasten Objektes. Beim Finanzierungsleasing besteht eine typische Dreiecksbeziehung zwischen Leasingnehmer - Leasinggeber und Lieferant. Die Leasingraten sind so kalkuliert, dass alle Kosten für den Kauf des Objektes, die Finanzierungskosten sowie ein zusätzlicher Gewinn für den Leasinggeber abgedeckt sind. Eventuelle Wartungskosten, Instandhaltungskosten und das Investitionsrisiko werden auf den Leasingnehmer übertragen. Nach Ablauf des Leasingvertrages geht das Objekt an seinen Eigentümer zurück oder wird vom Leasingnehmer gekauft.

Bestimmte Vertragsbedingungen gliedern den Finanzierungsleasingvertrag in unterschiedliche Vertragstypen. So kann des Vertrag beispielsweise einen Kauf des Objektes nach Vertragsende aus- aber auch einschließen. Auch eine Vertrags-Verlängerungsoption muss explizit benannt werden, sollte diese vom Leasingnehmer in Anspruch genommen werden wollen. Ein Spezialleasingvertrag ist dann sinnvoll, wenn das geleaste Objekt nach Ablauf des Vertrages nur noch für den Leasingnehmer wirtschaftlich genutzt werden kann. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn das geleaste Objekt eine Einzel- oder Maßanfertigung darstellt. Bei sogenannten Teilamortisationsverträgen erfolgt während der Grundmietzeit nur eine Teilfinanzierung. Die noch offene Summe wird in der Regel mit einer Abschlusszahlung abgegolten.

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