Forward-Darlehen – Erklärung, Einsatzgebiete
11. Mrz 2009 | Rubrik: Alle Arten von Krediten & Darlehen erklärtDas Forward-Darlehen ist sicherlich vielen Kunden ein nicht sehr geläufiger Begriff aus dem Kreditbereich. Dennoch kann diese Art von Darlehen unter Umständen für nicht wenige Kreditnehmer sehr vorteilhaft sein. Wie sich aus dem Namen bereits ableiten lässt, finanziert man mit dem Forward-Darlehen etwas in der Zukunft, also im Voraus. Der wichtigste Unterschied zwischen einem Forward-Darlehen, welches übrigens in den großen Bereich der Immobilienkredite fällt, und den „normalen“ Hypothekendarlehen besteht darin, dass beim Forward-Darlehen zwischen Darlehensabschluss und Auszahlung des Darlehensbetrages oftmals mehrere Jahre liegen. Im Zuge des Forward-Darlehens kann sich der Kunde einen derzeit günstigen Kreditzins sichern, auch wenn das Darlehen erst in Jahren ausgezahlt und in Anspruch genommen wird.
Für diese Zinssicherheit muss der Kreditnehmer allerdings einen Zinsaufschlag in bestimmter Höhe zahlen, der im Durchschnitt bei etwa 0,5 Prozent liegt. Das Forward-Darlehen kommt besonders in solchen Situationen zum Einsatz, wenn die Festzinsvereinbarung des bestehenden Kredites erst in Monaten oder wenigen Jahren abläuft, und zum Ablaufzeitpunkt mit recht hohen Darlehenszinsen zu rechnen ist. Falls die Darlehenszinsen also zum aktuellen Zeitpunkt relativ niedrig sind, ist es für den Kreditnehmer natürlich sinnvoll, sich diese günstigen Zinsen schon jetzt für die Anschlussfinanzierung zu sichern. Dieses geschieht durch das Forward-Darlehen.
Dem Kreditnehmer entstehen beim Abschluss des Forward-Darlehens noch keine Kosten, z.B. in Form von Bereitstellungszinsen, sondern der „Aufpreis“ für die Zinssicherheit wird lediglich in Form eines etwas höheren Zinssatzes erhoben, der dann zukünftig in den monatlichen Annuitäten mit eingerechnet wird. Generell eignet sich das Forward-Darlehen also besonders für Kunden, denen die Zinssicherheit sehr wichtig ist, da man sich durch das Darlehen schon weit im Voraus die zukünftig zu zahlenden Zinsen als Kalkulationsgrundlage zusichern lassen kann. Mit der späteren Inanspruchnahme des Forward-Darlehens funktioniert dieses ab diesem Zeitpunkt auf die gleiche Art und Weise, wie ein „normales“ Hypothekendarlehen.
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