Gesellschafterbürgschaften

22. Jul 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Werden Kredite an Unternehmen vergeben, haftet in der Regel das Unternehmen selbst für die Rückzahlung, eine persönliche Haftung des Gesellschafters besteht zumindest bei Kapitalgesellschaften meist nicht. Für die Banken bedeutet dies, dass der Kredit abgeschrieben werden muss, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Unabhängig davon, ob der Gesellschafter selbst eventuell noch über eine Villa, ein Luxusauto oder eine Luxusyacht verfügt.

Aus diesem Grund nutzen die Banken häufig die Gesellschafterbürgschaft. Hat ein Gesellschafter diese Bürgschaft unterschrieben, kann er, auch wenn die Gesellschaft bereits insolvent ist, trotz dessen noch für die Bezahlung der Kreditraten in Anspruch genommen werden. Und dies auch mit seinem Privatvermögen. Somit ist der Gesellschafter natürlich immer bestrebt, zum Wohl der Gesellschaft zu handeln und diese so gesund wie möglich zu erhalten.

Wird der Gesellschafter zur Begleichung der offenen Forderungen herangezogen, ist er zur Zahlung natürlich verpflichtet. Kann er die Kreditraten nicht begleichen, folgt das Mahnverfahren.
Gesellschafterbürgschaften sind zwar in der Bankpraxis üblich, sie haben jedoch bereits des Öfteren Gerichte beschäftigt. So unterschrieben zum Beispiel Ehefrauen, die lediglich aus steuerlichen Gründen als Gesellschafter fungierten, derartige Bürgschaftsverträge. Bei Inanspruchnahme aus der Bürgschaft stellte sich jedoch heraus, dass sie weder Kenntnis über die Kreditaufnahme hatten noch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, mit denen die Schulden beglichen werden können.

Gerichte haben jedoch entschieden, dass Bürgschaften von Gesellschaftern grundsätzlich nicht sittenwidrig sind. Schließlich haben Gesellschafter die Möglichkeit, sich über die Gesellschaft sowie deren finanzielle Situation zu informieren. Einsprüche lassen die Gerichte nur dann gelten, wenn offensichtlich ist, dass der Ehepartner lediglich aus Gründen der emotionalen Verbundenheit mit dem Partner in die Gesellschaft eingetreten ist und dass er nicht am Geschäftsbetrieb beteiligt war. In diesem Fall sind Gesellschafterbürgschaften sittenwidrig und können als nichtig erklärt werden.

Lesen Sie hier weiter im Magazin von www.Kredite-Infoportal.de:

  • Bürgschaftsarten nach dem BGB Bürgschaft ist ein Vertrag, der nach exakten Begriffsbestimmungen und strikten Auslegungen vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Bei einer Bürgschaft sind drei ...
  • Bürgschaft GmbH-Gesellschafter Bürgschaften gehören zu den Kreditsicherheiten. Hierbei wird eine dritte Person verpflichtet, für die Erfüllung von Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers einzustehen, falls dieser die ...
  • Darlehen an eine GmbH – häufig nur mit Gesellschafterbürgschaft Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung und gehört zum Bereich der Kapitalgesellschaften. Diese Gesellschaftsform wird in Deutschland häufig gewählt, da ...
  • Angehörigenbürgschaften Das Thema Angehörigenbürgschaften ist im Finanz- und Kreditwesen durchaus ein umstrittenes Thema. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Bürgschaft um die Verpflichtungserklärung eines ...
  • Darlehen vom Gesellschafter und an Gesellschafter In der Praxis kommt es vor allem bei Personengesellschaften immer wieder dazu, dass Gesellschafter Darlehen an die Gesellschaft gewähren. Solche Darlehen von ...
  • Zollbürgschaften Bei einer Zollbürgschaft handelt es sich um eine spezielle Bürgschaftsform für Spediteure, Groß- und Außenhandel, Ernährungsgewerbe und Importeure. Sie wird von Kreditinstituten, ...
  • Öffentliche Bürgschaften – Motor und Rettungsring der Wirtschaft Unternehmen bewegen sich sehr häufig in stürmischer See, sei es in Finanz- und Wirtschaftskrisen oder weil sie Geschäfte in unsicheren Regionen abschließen. ...
Mehr zu den Stichwörtern dieses Artikels: