Gründerkredit | Förderung von Vater Staat über KfW, Sparkassen und Co

25. Jun 2009 | Rubrik: Alle Arten von Krediten & Darlehen erklärt, Finanzierungen sonstiger Einsatzzwecke

Wer eine Geschäftsgründung plant, hat zunächst erst einmal hohe Kosten durch Investitionen. Es müssen Geschäftsräume angemietet werden, Waren oder Produktionsmaschinen eingekauft werden und vieles mehr. Das setzt Liquidität voraus, die die meisten Gründer in der Regel nicht haben.

Damit trotzdem die Selbstständigkeit starten kann, muss ein Kredit aufgenommen werden, wenn das Eigenkapital nicht ausreicht. Allerdings ist diese Berufsgruppe bei den Banken nicht unbedingt ein willkommener Kunde. Das Risiko des Kreditausfalls ist gerade hier sehr hoch. Deshalb gibt es eine spezielle Formen der Finanzierung. Sie werden Gründerkredite genannt.

Hauptsächlich Sparkassen und Banken vergeben Gründerkredite. In vielen Fällen hilft der Staat weiter, in dem diese Gründerkredite subventioniert werden. Gründerkredite werden auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW genannt, vergeben.

Doch ein Gründerkredit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Es muss ein Businessplan vorgelegt werden, der Aufschluss über die Art des Geschäftes, die möglichen Einnahmen und den zu erwartenden Gewinn, gibt. Wird dieser durch die kreditgebende Bank genehmigt und das Konzept für rentabel befunden, erhält der Selbstständige einen Gründerkredit.

Eine Besonderheit hat ein Gründerkredit: die Zinsen sind sehr niedrig und in einigen Fällen gibt es diesen Gründerkredit sogar zinslos.

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