Grundbuchrechner
6. Nov 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / ImmobilienfinanzierungDass eine große Zahl der Menschen für den Kauf ihrer Immobilie Kredite aufnehmen, ist nicht verwerflich sondern normal. Und wer den Immobilienkauf gut vorbereitet und sich mit der Aufnahme der Darlehen nicht übernimmt, hat in der Regel auch keine Probleme mit der pünktlichen Rückzahlung der Raten.
Vor dem Immobilienkauf steht aber immer auch die Information. Gerade wer erstmalig ein Objekt erwirbt, kann viel Lehrgeld bezahlen, wenn im Vorfeld nicht die richtigen Informationen über das Objekt, die im Zusammenhang mit dem Kauf entstehenden Kosten sowie die Finanzierung eingeholt worden sind. Denn die oftmals geäußerte Vermutung, dass der Kaufpreis auch der tatsächliche Endpreis ist, ist schlichtweg falsch, denn die so genannten Erwerbsnebenkosten müssen bei einem Immobilienkauf mit berücksichtigt werden und richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie.
In aller Regel informieren sowohl die bei einem Kauf beteiligten Makler wie auch die Banken den Erwerber über diese zusätzlichen Kosten. Allerdings kann sich jeder potenzielle Immobilienkäufer auch selbst über die Kosten informieren, die er im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung beachten muss, indem er im Internet einen entsprechenden Grundbuchrechner aufruft.
Nach Eingabe des Kaufpreises errechnet der Grundbuchrechner die Nebenkosten, die lediglich ergänzt werden müssen um eine Notarcourtage, sollte ein solcher beim Verkauf der Immobilie die Vermittlung übernommen haben. Die dann errechnete Gesamtsumme stellt die Kosten dar, die beim Erwerb der Immobilie bei diesem Kaufpreis zusätzlich anfallen.
Welche Finanzierungssumme dann letztlich notwendig ist, hängt vom zur Verfügung stehenden Eigenkapital ab. Dennoch errechnet der Grundbuchrechner in einem zweiten Schritt die Gebühren und Kosten, die mit der Beurkundung und Eintragung im Grundbuch entstehen und ebenfalls vom Erwerber zu tragen sind. Insofern bietet ein Grundbuchrechner eine erste Orientierung, aber nicht auch nicht mehr. Denn obwohl die Kosten in der Regel mit denen der Gebührenordnung übereinstimmen, ist nicht gesagt, wann die Gebühren zu zahlen sind. Dass sie zu zahlen sind, steht außer Frage, aber zuweilen vergehen mehrere Wochen nach der Grundbucheintragung, bis die entsprechende Rechnung erstellt ist.
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