Grundschuldbesicherte Darlehen

27. Aug 2009 | Rubrik: Alle Arten von Krediten & Darlehen erklärt

Dass Menschen sich viele Dinge nur leisten können, wenn sie einen Kredit aufnehmen, liegt sicherlich auch daran, dass sie aufgrund ihres Einkommens überhaupt nicht in der Lage sind, Geld für eine teure Anschaffung anzusparen. Andererseits ist es natürlich auch verlockend, einen top-aktuellen Plasma-Fernseher zu Hause stehen zu haben, obwohl man sich ihn nicht leisten kann. Wenn dafür dann ein Kredit beantragt wird, reicht der Bank in der Regel der Nachweis über ein entsprechendes Einkommen aus. Weitere Sicherheiten werden gemeinhin nicht verlangt, da die Banken gerade bei den sogenannten Verbraucherkrediten ein recht geringes Ausfallrisiko sehen. Anders sieht es da schon bei Immobilienkäufen aus, wo die meisten Erwerber einen Großteil des Kaufpreises über Kredite finanzieren müssen. Um da überhaupt eine Finanzierung auf die Beine zu stellen und von den Banken die entsprechende Unterstützung zu bekommen, müssen die Erwerber über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Reicht das nicht aus, um die Raten für das ausgesuchte Objekt zahlen zu können, muss entweder ein anderes Objekt gefunden werden oder der Traum von einer eigenen Immobilie ist Geschichte. Stellt die Bank aber entsprechende Gelder zur Verfügung, müssen diese durch ein grundschuldbesichertes Darlehen abgesichert werden. In der Regel handelt es sich dabei um Hypotheken, die annuitätisch verlaufen, d. h. die zu zahlende Rate während der Zinsbindung konstant bleibt. Dabei ist es erforderlich, dass der Darlehensvertrag durch einen Notar beurkundet wird und sodann dem Grundbuchamt zur Eintragung in das Objektgrundbuch vorgelegt wird.

Mit diesem grundschuldbesicherten Darlehen, das an rangbereiter Stelle eingetragen wird, erhält die Bank ein dingliches Recht auf das Grundstück in der von ihr zur Verfügung gestellten Darlehenshöhe. Sollten die vereinbarten Raten durch den Grundstückseigentümer aus irgendwelchen Gründen einmal nicht mehr gezahlt werden, kann die Bank die Zwangsversteigerung der Immobilie beantragen. Aus dem erzielten Erlös werden dann die rückständigen Raten bezahlt und das Darlehen vollständig getilgt.

Ein grundbuchbesichertes Darlehen wird aber nicht nur für eine Immobilienfinanzierung verwandt; vielmehr können solche Darlehen aufgrund ihrer im Vergleich zum Konsumentenkredit günstigeren Zinsen u.U. auch für jede andere Anschaffung verwandt werden.

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