Um zu prüfen, ob ein Kreditantragsteller den beantragten Kredit auch tatsächlich finanzieren kann, stellen die Banken im Rahmen ihrer Bonitätsprüfung immer eine Haushaltsrechnung auf. Diese Haushaltsrechnung vergleicht Einnahmen mit Ausgaben und zeigt so, ob monatliche Mittel zur Verfügung stehen, um die Kreditrate bedienen zu können. Um bereits vor dem Gespräch bei der Bank zu prüfen, ob die eigene Haushaltsrechnung positiv ist, kann diese auch zu Hause aufgestellt werden.
Dafür sollten zuerst die Einnahmen aufgelistet werden. Zu den Einnahmen zählen Lohn, Gehalt, Rente und Kindergeld. Die Banken werden Einkommen jedoch nur dann heranziehen, wenn dieses nachhaltig ist und auf Dauer bezogen werden kann. In einigen Fällen wird daher das Kindergeld, sofern das Kind bereits 16 oder 17 Jahre alt ist, nicht mehr zum Einkommen gerechnet, da abzusehen ist, dass der Bezug des Kindergeldes kürzer als die Kreditlaufzeit sein wird. Gleiches gilt für das Elterngeld, welches ebenfalls als befristete Leistung bezogen wird. Arbeitslosengeld oder Hartz IV werden ebenfalls nicht hinzugerechnet.
Im Anschluss daran sollten die Ausgaben aufgelistet werden. Berücksichtigt werden müssen dabei alle Ausgaben, die regelmäßig bezahlt werden müssen. Hierzu gehören natürlich Ratenbelastungen für bestehende Kredite, Mietzahlungen, Kosten für Nebenkosten und Versicherungen, Sparbeiträge und sonstige Belastungen wie etwa Unterhaltszahlungen. Weiterhin berechnen die Banken Ausgaben für die Lebenshaltung, wozu neben den Ausgaben für Lebensmittel auch Kosten für Kleidung sowie für ein Auto und zum Beispiel für Kommunikation gehören. Da viele Kreditnehmer diese Summe nur ungenügend beziffern können, setzen die Banken Pauschalausgaben für Lebenshaltungskosten an. Diese sind von Bank zu Bank sehr unterschiedlich, betragen jedoch häufig für die erste Person zwischen 600-650 Euro, für jede weitere Person im Haushalt werden nochmals 200 Euro berechnet. Diese 200 Euro werden zudem nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder angesetzt.
Stellt man jetzt die Summen von Einnahmen und Ausgaben gegenüber, sollte die Differenz natürlich positiv sein, denn nur so kann letztlich die Kreditrate bedient werden.
Um zu prüfen, ob die jeweiligen Angaben des Kunden korrekt sind, werden sich die Banken für die Erstellung ihrer Haushaltsrechnung sowohl Einnahmen als auch Ausgaben anhand von Belegen nachweisen lassen. Daher müssen Kreditnehmer neben ihren Gehaltsnachweisen oft auch Einkommenssteuerbescheide sowie Kopien vorhandener Kreditverträge und mitunter Kopien von Kontoauszügen einreichen.