Hersteller-Leasing oder Kreditfinanzierung?
22. Jul 2009 | Rubrik: Leasing als FinanzierungLeasing allgemein lässt sich beschreiben als die Überlassung von Wirtschaftsgütern zur Nutzung auf eine festgelegte Zeit gegen ein in bestimmten Zeitperioden zu bezahlendes fixes Entgelt. Das Hersteller-Leasing umfasst das Leasing von vorzugsweise mobilen Gegenständen über Hersteller, schwerpunktmäßig im Bereich Computer, Büromaschinen und Automobil. Für Privatkunden ist Hersteller-Leasing schwerpunktmäßig im Bereich der Elektronik und Automobil möglich.
Für die Hersteller stellen Leasing-Verträge ein marketingpolitisches Instrument dar. Sie verfolgen das Ziel, sowohl das Produkt als auch die Finanzierung durch das eigene Unternehmen anzubieten und damit die langfristige Kundenbindung zu erhöhen.
Im Vergleich zu einer Kreditfinanzierung sind die monatlichen Raten beim Hersteller-Leasing wesentlich geringer. Dieses liegt darin begründet, dass der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut nicht kauft, sondern für eine vertraglich vereinbarten Zeitraum mietet. Im Grunde bezahlt er den Wertverlust des Gegenstandes während der Nutzung.
Durch eine zu Beginn zu leistende Sonderzahlung können die Monatsraten generell niedrig gehalten werden. Allerdings kann die gegen Ende des Vertrages zu bezahlende Restwertabrechnung dazu führen, dass ein kreditfinanzierter Erwerb des Wirtschaftsgutes doch günstiger gewesen wäre.
Die Restwertabrechnung ergibt sich aus der Differenz von dem zu Vertragsbeginn definierten Restwert abzüglich des tatsächlich noch zu erzielenden Verkaufswertes bei einem möglichen Wiederverkauf. Ein grundsätzlicher Fehler ist also, den Restwert bei Vertragsabschluss zu hoch anzusetzen.
Eine Sonderform findet man ihm Automobil-Bereich. Hier kann der Kunde bei einem zu Beginn vereinbarten Kilometerabrechnungsvertrag erreichen, dass er nur die gefahrenen Kilometer bezahlen muss. Es gilt, dass während der Nutzung des Fahrzeugs die Schäden grundsätzlich vom Leasingnehmer getragen werden müssen. Er ist also – genauso wie der Kreditnehmer – für das geleaste Fahrzeug im vollen Umfang verantwortlich. Der Kreditnehmer wird jedoch – im Gegensatz zum Leasingnehmer – irgendwann zum Eigentümer des von ihm kreditfinanzierten Objektes. Er kann es also auch wieder verkaufen. Der Leasingnehmer muss das Automobil nach Ablauf des Leasingvertrages wieder zurück an die Leasinggesellschaft geben. Der Erwerb ist lediglich zum Restwert bzw. des Wiederverkaufspreises möglich. In der Summe besteht auch hier die Möglichkeit, dass sich diese Finanzierungsform als teurer erweist.
Für Geschäftskunden und Selbstständige ist es möglich, dass die Kosten für das Leasingobjekt steuerlich abgesetzt werden können. In diesen Fällen kann eine Finanzierung des Objektes durch Leasing günstiger sein als eine Vollanschaffung. Der Privatkunde jedoch sollte genau kalkulieren, ob das Leasen eines Fahrzeuges für ihn günstiger ist. Gleiches trifft in vielen Fällen für Privatkunden auch auf andere Wirtschaftsgüter zu.
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