Hypothekenschulden
12. Feb 2010 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarGrundsätzlich sollte man als Kreditnehmer dafür sorgen, dass Forderungen aus Hypothekenschulden immer pünktlich bedient werden. Bei jeder Hypothek bekommt der Kreditgeber ein Recht an dem beliehenen Objekt eingeräumt. Das kann eine Immobilie in Form eines unbebauten oder bebauten Grundstücks sein. Aber auch Hypotheken auf Schiffe sind durchaus üblich. Bei einem Grundstück wird das sichernde Recht im Grundbuch eingetragen. Hypotheken auf Schiffe trägt man im Schiffsregister ein.
Kann man einzelne Raten nicht zahlen, gibt es immer einen Verhandlungsspielraum, der darin besteht, dass die Bank zu Gunsten einer Laufzeitverlängerung die Genehmigung erteilt, über einen konkreten Zeitraum die Zahlung aussetzen zu können. Alternativ ist auch eine Tilgungsstreckung möglich, die mit einer Reduzierung der Raten einher gehen würde. Allerdings muss man sich dazu so früh wie möglich mit der Bank in Verbindung setzen und darf nicht erst warten bis es tatsächlich so weit ist, und man mit Raten in Verzug geraten ist.
Für den Fall, dass es dazu kommen sollte, dass man seine Hypothekenschulden aus dem laufenden Einkommen längerfristig nicht bedienen kann, sollte man zusammen mit der Bank überlegen, welche Wege gegangen werden können, um eine Zwangsversteigerung des beliehenen Objektes zu verhindern. Ein möglicher Ausweg wäre die Abtretung von Forderungen aus pfändbaren Renten- und Lebensversicherungen. Beides kann für die Ablösung von Hypothekenschulden auch verkauft werden. Von einer Kündigung derselben ist abzuraten, da sie in den meisten Fällen mit Verlusten einher gehen würde.
Teilweise lassen sich bei Hypothekenschulden mit den Banken auch Übereinkünfte treffen, dass die Bank die Immobilie als reines Investitionsobjekt unter der Voraussetzung verkauft, das man sein bisheriges Eigenheim über einen konkret festgelegten Zeitraum hinweg mieten kann. Auch ein freihändiger Verkauf könnte ein Weg sein, die Hypothekenschulden los werden zu können. Die Zwangsversteigerung ist immer das letzte aller einzusetzenden Mittel, weil hier nur sehr selten ein dem Wert entsprechender Verkaufspreis erzielt werden kann.
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