Jungwagenleasing
4. Nov 2009 | Rubrik: Autofinanzierung / PKW & KFZ Finanzierung, Leasing als FinanzierungSelbst wenn die Autohändler auch bei Neuwagen mittlerweile satte Rabatte gewähren, täuscht das nicht darüber hinweg, dass der Absatz gerade hochpreisiger Modelle nicht den Erwartungen und Vorgaben der Hersteller entspricht. Um den Absatz aber entsprechend anzukurbeln reichen in der Regel Rabatte nicht aus. Vielmehr müssen den Autokäufern auch entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten angeboten werden. Von daher hat sich der Beruf eines Autoverkäufers nun auch zu einem Kreditsachbearbeiter entwickelt, der in der Lage sein muss, den Kunden eine nach ihren Wünschen und Vorstellungen hin ausgerichtete Finanzierung zu vermitteln.
Dabei spielt auch immer mehr das Leasing eine Rolle, obwohl die Autokäufer bei dieser Form der Finanzierung niemals selbst Eigentümer des Fahrzeugs werden, sondern dieses auf den Namen des Herstellers oder Händlers angemeldet wird. Auch dass Privatleute die Leasingraten steuerlich nicht absetzen können, scheint den Kunden aber nicht so wichtig zu sein, denn sie legen vielmehr Wert auf eine niedrige monatliche Rate, die ihnen das Leasing bietet, da sie im Gegensatz zur Finanzierung lediglich die Nutzung des Fahrzeuges bezahlen.
Aber nicht alle Kunden wollen ein Neufahrzeug leasen und nicht alle Kunden wollen bei einem guten Gebrauchtwagen die so genannte 3-Wege-Finanzierung in Anspruch nehmen, sodass viele Autohändler über die BDK (Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) ihren Kunden auch ein Jungwagen-Leasing anbieten. Konkret heißt das, dass junge Gebrauchte bis zu einem Alter von 18 Monaten und einer maximalen Kilometerlaufleistung von 20.000 Kilometern den Kunden über einen Leasingvertrag angeboten werden.
Ansprechpartner für das Jungwagen-Leasing sind sowohl private wie auch freiberufliche und gewerbliche Kunden. Das Restwertrisiko, also die Rücknahme des Leasingfahrzeuges nach Ablauf des Vertrages, übernimmt die BDK. Das ist umso wichtiger, als dass es den Händlern immer schwerer fällt, diese Fahrzeuge wieder zu verkaufen, da es gerade unter den Gebrauchtfahrzeugen ein Überangebot gibt.
Da die BDK das Restwertrisiko übernimmt, kann der Händler im übrigen mit Rabatten werben, die ihm unter den normalen Umständen so nicht möglich wären.
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