Kann man einen Ratenkredit kündigen?

28. Aug 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Ein Ratenkredit ist ein Darlehen an einen privaten Verbraucher über eine bestimmte Summe, der in monatlich festen Raten zurückgezahlt werden muss. Entsprechend den Festlegungen im BGB § 489 kann jeder Verbraucher seinen Ratenkredit nach Ablauf von sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten bei seiner Bank kündigen. Anders als bei Darlehen, die im Zusammenhang mit Baufinanzierungen bewilligt werden, muss beim Ratenkredit an die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung entrichtet werden. Im Gegenzug ist die Bank allerdings auch nicht verpflichtet, dem Kreditnehmer anteilige Bearbeitungsgebühren zurückzuerstatten. Die nicht in Anspruch genommenen Zinsen werden allerdings rückvergütet. Wurde im Zusammenhang mit dem Ratenkredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen, muss der nicht genutzte Prämienanteil ebenfalls rückvergütet werden. Bei einigen Banken wird das gern vergessen, sodass der Kreditnehmer immer noch einmal darauf hinweisen muss, dass im aus der Restschuldversicherung noch Beträge zu vergüten sind.

Die Kündigung eines bestehenden Ratenkredites kommt in der Praxis relativ häufig vor. Entweder haben die Kreditnehmer eine Bank, die einen günstigeren Zins anbietet oder sie sind unverhofft zu Geld gekommen oder sie schulden mehrere Kredite einfach um. Für eine Umschuldung müssen alle bestehenden Kreditverpflichtungen abgelöst werden. Die Ablösebeträge werden dann in einen neuen Kredit überführt. Das kann sinnvoll sein, wenn dieser zu deutlich besseren Konditionen angeboten wird oder die Kreditnehmer die Übersicht über ihre Verpflichtungen verloren haben. In manchen Fällen verlangen die Banken auch im Zusammenhang mit der Gewährung eines neuen Kredites, dass der bestehende Kredit abgelöst werden muss. Für den Verbraucher ist letztlich nur wichtig zu wissen, dass der Kredit mindestens sechs Monate bestehen muss, bevor er fristgerecht gekündigt werden kann.

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