Kautionsdarlehen

14. Dez 2009 | Rubrik: Alle Arten von Krediten & Darlehen erklärt

Menschen, die eine Straftat begangen haben, werden in der Regel in Untersuchungshaft genommen, so lange die Polizei die Ermittlungen durchführt. Hiermit soll verhindert werden, dass der Angeklagte und mutmaßliche Verbrecher flüchtet und so dem Zugriff der Polizei entgeht. Sofern jedoch keine Fluchtgefahr besteht und sofern vorläufig von weiteren Strafverfolgungsmaßnahmen abgesehen werden kann, können Gefangene durch Hinterlegung einer Strafkaution wieder auf freien Fuß gelangen. Die Höhe dieser Strafkaution bemisst sich natürlich an den jeweiligen wirtschaftlichen Möglichkeiten des Angeklagten, aber auch an der Schwere der Schuld sowie dem Risiko der Flucht. Nicht selten fallen hierbei Kosten von 50.000 – 100.000 Euro an. Viele Menschen können diese hohen Summen für die Strafkaution nicht aufbringen. Sofern jedoch eine Rechtsschutzversicherung besteht und hierbei das Strafrecht mit versichert ist, bieten viele Versicherungsunternehmen so genannte Kautionsdarlehen an. Hierbei handelt es sich um zinslose Darlehen, die von der Versicherung für die Strafkaution zur Verfügung gestellt werden und die später vom Angeklagten zurückgezahlt werden muss. Wie die Rückzahlung im Einzelnen erfolgt, wird zwischen dem Versicherten und der Versicherungsgesellschaft frei vereinbart. Auch kann es mitunter zu einer Berechnung von Zinsen und Kosten kommen, dies ist jedoch von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich. Beim Abschluss der Rechtsschutzversicherung sollten daher in den Allgemeinen Vertragsbedingungen unter anderem die Punkte „Kausaltheorie“ sowie „Ereignisfolgetheorie“ beachtet werden, denn hier wird der Schadenszeitpunkt festgelegt und auch festgestellt, wann die Versicherung zu einer Leistung verpflichtet ist.

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