KfW-Darlehen
7. Feb 2010 | Kredit-Wissen von Kredite Infoportal | Rubrik: Baufinanzierung / ImmobilienfinanzierungIm Zuge der Finanzierung von Immobilien raten die Banken und Sparkassen ihren Kunden vermehrt auch zu Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zwar sind die Konditionen dieser Darlehen aufgrund der Schwierigkeiten auf den internationalen Finanzmärkten nicht mehr so gut wie vor der Krise, doch sind KfW-Darlehen immer noch eine gute Ergänzung zu den herkömmlichen Immobiliendarlehen der Banken. Denn der große Vorteil eines KfW-Darlehens ist, dass der Kreditnehmer auf Antrag dieses Darlehen für maximal fünf Jahre tilgungsfrei stellen kann und nur die Zinsen zahlen muss. Gerade für Immobilieneinsteiger ist diese Tilgungsaussetzung eine große Hilfe zu Beginn einer Immobilienfinanzierung.
Wer ein KfW-Darlehen für seine Immobilienfinanzierung erhalten möchte, wendet sich nicht direkt an die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Vielmehr werden diese Darlehen durch die Banken vermittelt, die die Immobilie in ihrer Gesamtheit finanzieren. Ein KfW-Darlehen kann für selbstgenutzte Immobilien beantragt werden, wobei bis zu 30 % der Gesamtfinanzierungskosten bzw. maximal 100.000 € an Darlehen vergeben werden können. Eine gute Kombination bietet ein KfW-Darlehen zudem, wenn es sich um ein Neubauprojekt handelt, das zusätzlich noch nach den neuesten energetischen Bestimmungen errichtet wird.
Da die Zinssätze durch die KfW selbst vorgegeben werden, unterscheiden sie sich bei den unterschiedlichen Kreditinstituten nicht. Allerdings kann es sein, dass nicht alle Banken die Förderprogramme der KfW in ihrer Gesamtheit anbieten. Denn ein KfW-Darlehen wird nicht nur als Baustein für eine komplette Immobilienfinanzierung beantragt, wenngleich dies in der Mehrzahl geschieht.
Auch für Modernisierungen an einer selbstgenutzten oder vermieteten Immobilie können KfW-Darlehen herangezogen werden, wenn z. B. ein neues Bad nötig ist oder neue Fenster eingesetzt werden müssen. Ähnlich verhält es sich bei der Gesamtsanierung einer Immobilie nach neuesten energetischen Standards. Auch hier können Immobilienbesitzer Darlehen der KfW beantragen. Bewilligt werden die Darlehen für Objekte, deren Bauantrag nach dem 01. Januar 1995 gestellt wurde.
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