KfW: Energieeffizient Bauen

12. Okt 2009 | Rubrik: Baufinanzierung / Immobilienfinanzierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt vergünstigte Kredite für die Errichtung oder den Erwerb von Wohneigentum, sofern die für das einzelne Programm geltenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Beantragung eines KfW Förderdarlehens kann nicht direkt bei der Kreditanstalt erfolgen, der Darlehensnehmer reicht seinen Antrag über eine frei wählbare Geschäftsbank ein. Diese prüft sowohl den Antrag als auch die Bonität des Antragstellers und reicht ihn an die KfW weiter.
Teilweise wird der Betrag des KfW Förderdarlehens von der die Baumaßnahme primär finanzierenden Bank dem Eigenkapital des Antragstellers zugerechnet, da dieser nicht seitens des Geldinstituts finanziert wird, aus dieser Anrechnung können sich günstigere Konditionen für das Hauptdarlehen ergeben.

Das KfW Programm Energieeffizient Bauen dient der Förderung von Neubauten, welche einen deutlich geringeren als den in der aktuell geltenden Energiesparverordnung vorgeschriebenen Energieverbrauch aufweisen. Außer für den Neubau entsprechender Häuser oder Wohnungen kann das entsprechende Förderdarlehen auch für den Kauf oder die Erweiterung bereits bestehender Gebäude verwendet werden. Des Weiteren ist auch die Umwandlung von Gebäuden, welche bislang nicht zu Wohnzwecken verwendet wurden, zu Wohnungen möglich.

Antragsberechtigt sind für das Förderprogramm Energieeffizient Bauen neben Privatpersonen auch Wohnungsbaugesellschaften sowie Kommunen.

Bei diesem Programm können theoretisch 100% der Kosten finanziert werden, in der Praxis führt der Maximalbetrag von 50 000 Euro je Wohneinheit jedoch zu einer Teilfinanzierung. Als Laufzeit für das Darlehen können zehn, zwanzig oder dreißig Jahre gewählt werden. Die KfW erlaubt bei diesem Programm kostenfreie Sondertilgungen während der ersten Zinsbindung. Der Kredit wird für mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre tilgungsfrei gestellt.

Die Zinssätze richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Satz, dieser ist immer einige Prozentpunkte günstiger als ein nicht gefördertes Bankdarlehen. Beim Programm Energieeffizient Bauen richtet sich der berechnete Zinssatz zusätzlich nach der Höhe der erreichten Energieeinsparung. Auf Antrag kann die KfW ausnahmweise Förderdarlehen gemäß dieses Programms gewähren, wenn die geforderte Energieeinsparung nur deswegen nicht erreicht werden kann, weil Auflagen des Denkmalschutzes sie verhindern.

Bei allen Förderkrediten der KfW ist der zweckgebundene Nachweis der Mittel spätestens neun Monate nach Auszahlung des Darlehens zu erbringen. Zusätzlich behält sich das Institut eine Vor-Ort-Kontrolle der Mittelverwendung ausdrücklich vor.

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Energieeffizient Bauen © Eisenhans - Fotolia.com

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