Kreditgarantiegemeinschaften
16. Aug 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarKreditgarantiegemeinschaften sind Banken oder Kreditinstitute, deren Aufgabe es ist, Unternehmen mit Bürgschaften zu unterstützen, wenn diese zur Finanzierung von Investitionen Fremdkapital benötigen. In Deutschland sind solche Kreditgarantiegemeinschaften schon seit Mitte der fünfziger Jahre aktiv. Sie wurden seinerzeit in Form von KGG’s als so genannte Selbsthilfeeinrichtungen zur Beschaffung von Krediten vom Handwerk, dem Handel, dem Hotel- und Gaststättengewerbe und der Industrie gegründet. Der KGG übergeordnet sind in den Bundesländern die Bürgschaftsbanken. Die Gesellschafter der Bürgschaftsbank sind entsprechende Fachverbände, Handwerkskammer und Banken.
Kreditgarantiegemeinschaften waren und sind notwendig, weil es gerade bei kleineren und mittelständischen Firmen häufig an den Sicherheiten fehlte, die Banken fordern, bevor sie Kredite genehmigen. Für einen wesentlichen Teil des Darlehensbetrages übernehmen die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern eine entsprechende Ausfallbürgschaft. Das Restrisiko muss dann die kreditherausgebende Bank tragen.
Die Bürgschaften der Kreditgarantiegemeinschaften spielen insbesondere im Zusammenhang mit Finanzierungen für Existenzgründer und bei Betriebserweiterungen oder Modernisierungs- und Rationalisierungsplänen eine wichtige Rolle. Die Bürgschaftsbanken verbürgen auch Betriebsmittelkredite. Viele Investitionen und Aufgaben in Forschung und Entwicklung wären ohne die Kreditgarantiegemeinschaften nicht zu Stande gekommen.
Lesen Sie hier weiter im Magazin von www.Kredite-Infoportal.de:
- Bürgschaftsbanken Um einen Kredit bei einer Bank in einer nicht unerheblichen Höhe aufzunehmen, benötigt der Schuldner in der Regel eine Sicherheit oder zumindenst ...
- Ausfallbürgschaften Eine Ausfallbürgschaft ist eine im BGB nicht geregelte, aber durch Rechtssprechung anerkannte Sonderform der Bürgschaft und zählt damit zu den Kreditsicherheiten. Wie ...
- Rückbürgschaft Bei der Rückbürgschaft handelt es sich um eine besondere Art der Bürgschaft. Der Hauptbürge haftet zunächst für die bestehende Hauptschuld, der Rückbürge ...
- Ausfallbürgschaft Die Ausfallbürgschaft bezeichnet eine Art der Bürgschaft, welche von Kreditinstituten als Kreditsicherheit genommen wird. Im BGB ist die Ausfallbürgschaft nicht geregelt, allerdings ist ...
- Mietbürgschaft | Bürgschaft statt Mietkaution Bei Abschluss eines Mietvertrages bestehen Vermieter meist auf eine Mietkaution. In der Regel zahlt der Mieter eine Kaution in der Höhe von ...
- Bürgschaften | wenn die Bürgschaft zum gefährlichen Freundschaftsdienst wird… Bürgschaften sind in der Regel eine gute Sache, denn verlangt ein Gläubiger von einem Hauptschuldner eine Bürgschaft, sprich eine Zahlungssicherheit, so kann ...
- Bürgschaftsarten nach dem BGB Bürgschaft ist ein Vertrag, der nach exakten Begriffsbestimmungen und strikten Auslegungen vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Bei einer Bürgschaft sind drei ...