Kreditlebensversicherung
27. Jan 2010 | Rubrik: VersicherungenGerade bei Krediten über höhere Summen wollen sich die Banken in der Regel gegen einen Ausfall der Zahlungen absichern. Meist wird dafür eine Kreditlebensversicherung verlangt, die auch den Namen Risikolebensversicherung trägt. Sie kann direkt über die Bank abgeschlossen werden, wenn die Bank mit einer Versicherung zusammenarbeitet. Es ist aber meist auch möglich, den Versicherer selbst zu wählen, so dass die Versicherung vielleicht noch etwas günstiger wird. Denn die Angebote der Banken müssen nicht zwangsläufig die günstigsten sein. Wichtig ist am Ende für die Bank auch nur der Nachweis des Abschlusses einer Kreditlebensversicherung.
Doch was ist nun der Sinn dieser Versicherung? Die Bank sichert sich, wie bereits erwähnt, gegen den Ausfall der Tilgungszahlungen ab. Für den Fall, dass der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die Raten zu erbringen, sei es durch Krankheit, einen Unfall und damit verbundene Erwerbsunfähigkeit, durch längere Arbeitslosigkeit oder auch durch Tod, so übernimmt die Versicherung die Zahlungen. Für die Bank hat das den Vorteil, dass sie auch weiterhin ihre Zahlungen bekommt, für den Kreditnehmer, dass seine Familie abgesichert ist. Die Bank tritt dann nämlich nicht mit Forderungen an die Erben heran, die Schulden werden in dem Fall nicht vererbt, sondern durch die Versicherung beglichen. Ratenzahlungen und auch Zahlungen an die Versicherung enden dann mit dem Eintritt der Kreditlebensversicherung.
Teilweise tritt die Versicherung auch nur im Todesfall des Kreditnehmers für die Zahlungen ein. Das ist vertraglich geregelt und kann auch später nicht mehr geändert werden. Hier ist es wichtig, dass der Kreditnehmer und seine Familie wissen, welche Ansprüche sie an die Versicherung haben wollen und welche Risiken sie absichern wollen. Soll auch die Erwerbsunfähigkeit abgesichert sein, so ist das gegen Zahlung höherer Beiträge in der Regel problemlos möglich.
Die Kreditlebensversicherung ist keine kapitalbildende Lebensversicherung. Das bedeutet, ist der Kredit getilgt, endet auch die Versicherung – der Versicherungsnehmer bekommt kein Geld ausgezahlt, auch wenn die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde.
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