Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

5. Apr 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Bei den meisten Darlehensarten wird seitens des Kreditgebers eine Kreditsicherheit zur Absicherung des Kredites verlangt. Es gibt verschiedene Arten von Kreditsicherheiten, die man je nach Art des Darlehens nutzen kann. Falls man beispielsweise ein Hypothekendarlehen in Anspruch nimmt, so sind die üblichen Kreditsicherheiten in diesem Bereich die Hypothek oder die Grundschuld. Es handelt sich dabei jeweils um ein Grundpfandrecht des Kreditgebers, welches dieser an der finanzierten Immobilie hat. Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek besteht lediglich darin, dass eine Hypothek nicht ohne Forderung bestehen kann, was man auch als akzessorisch bezeichnet. Die Grundschuld hingegen ist an keine bestimmte Forderung gebunden, sondern kann auch zur Absicherung anderer Forderungen des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer verwendet werden.

Eine weitere Kreditsicherheit ist die Sicherungsübereignung. Diese wird im Privatkundenbereich als Kreditsicherheit im Zuge einer Autofinanzierung verwendet. Durch die Sicherungsübereignung des finanzierten Fahrzeuges erhält der Kreditgeber den KFZ-Brief und bleibt zudem so lange rechtlicher Eigentümer des Fahrzeuges, bis der Autokredit vollständig zurück geführt worden ist. Im Bereich der Gewerbekunden wird die Sicherungsübereignung auch als Kreditsicherheit im Zuge der Finanzierung von Maschinen verwendet.

Eine weitere von vielen nutzbaren Kreditsicherheiten ist die Verpfändung von Wertpapieren oder von Sparguthaben. Diese Kreditsicherheit kann zur Besicherung verschiedener Darlehen dienen, wie zu Beispiel von Ratenkrediten. Der Kreditnehmer verpfändet die vorhandenen Guthaben an den Kreditgeber, bis das Darlehen vollständig getilgt wurde.

Zu den weiteren Kreditsicherheiten zählt auch die Bürgschaft als so genannte Personensicherheit. Hier werden keine Sachen als Sicherheit gestellt, sondern eine Person (der Bürge) steht im Zweifelsfall für die Schulden des Kreditnehmers gegenüber dem Kreditgeber gerade, falls der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage sein sollte, die Raten zu zahlen. Für den Kreditgeber ist ein Bürge nur dann sinnvoll, wenn dieser über eine sehr gute Bonität verfügt.

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