Kreditsicherheiten
17. Mai 2010 | Kredit-Wissen von Kredite Infoportal | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarDie früher gängige Einschätzung der Banken, dass der unbesicherte Kredit der beste Kredit ist, da er ausnahmslos an Kunden mit sehr guter Bonität vergeben wird, dürfte heute nicht mehr so häufig anzutreffen sein, denn die vergangenen Jahre, insbesondere aber die Finanz- und Wirtschaftskrise haben gezeigt, dass die Bonitäten von Personen und Unternehmen sich in kurzer Zeit auch dann dramatisch verändern können, wenn die bonitätsstarken Kreditnehmer zu den so genannten “Ersten Adressen” oder “Blue Chips” zählen. Angesichts der gigantischen Verluste der Banken aus Forderungsausfällen kommt der traditionell wichtigen Hereinnahme von Sicherheiten bei einer Kreditausreichung eine immer wichtigere Bedeutung zu.
Bei Firmen- oder Unternehmenskrediten zählt die Bürgschaft der GmbH-Gesellschafter zu den obligatorischen Sicherheiten. Ebenso unverzichtbar ist bei Krediten an Tochterunternehmen zum Beispiel größerer Konzerne die Patronatserklärung der Muttergesellschaft, in der diese sich verpflichtet, das Tochterunternehmen während der Kreditlaufzeit mit ausreichendem Eigenkapital auszustatten. Mit beiden Sicherheiten wollen die Banken die Ausplünderung der Unternehmen durch die Eigentümer zu Lasten der Bank verhindern. Üblich sind im Firmenkreditbereich auch Sicherungsübereignungen von Maschinen und Fahrzeugen sowie die Abtretung von Forderungen; hier kommen sowohl die Einmalabtretung als auch die globale Forderungsabtretung vor.
Im Privatkundenbereich dürfte die Grundschuld die geläufigste Kreditsicherheit nicht nur in Verbindung mit Immobilienfinanzierungen sein; aufgrund ihrer Abstraktheit und der damit verbundenen flexiblen Verwendbarkeit hat die Grundschuld die früher übliche Hypothek als Sicherheit an einer Immobilie abgelöst. Immobilienbesitzer haben mitunter auch die Chance, gegen Abgabe einer Negativerklärung (einer Nichtbelastungsverpflichtung) einen Kredit zu erhalten.
Weitere dingliche Sicherheiten im Privatkundengeschäft sind Abtretungen von Lebensversicherungen und Forderungen (zum Beispiel aus einem Kaufvertrag) sowie die Verpfändung von Kontoguthaben oder Depotwerten. Bei Pkw-Finanzierungen ist die Sicherungsübereignung des Fahrzeuges nebst Übergabe des Kfz-Briefes Routine. Die Sicherungsübereignung beinhaltet den rechtlichen Übergang des Sicherungsgutes an die Bank, macht aber keine Übergabe notwendig, so dass der Kunde den PKW ebenso weiter nutzen kann wie der Unternehmer die sicherungsübereigneten Anlagen.
Als Personensicherheit ist vor allem die persönliche Bürgschaft der nicht mitverdienenden Ehegattin ein bei Verbrauchern beliebtes Diskussionsthema. Hintergrund dieser Sicherheitenforderung ist hier mehr der Ansatz, Vermögensverschiebungen zu Gunsten Dritter und zu Lasten der Bank zu verhindern, als das Ziel, im Notfall von der mitunter vermögenslosen Gattin die Kreditrückführung zu erstreiten. Bei als Kreditsicherheit auch vorkommenden Bürgschaften sonstiger dritter Personen oder des vermögenden Ehepartners stellt die Bank den Kredit durchaus auch auf das Vermögen und Einkommen des Bürgen ab.
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