Kreditvergleich – wie richtig vorgehen?

26. Dez 2008 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Wie in nahezu jedem Finanzbereich sollte man auch bei der Aufnahme eines Darlehens vorher einen Vergleich der verschiedenen Angebote durchführen. Dabei ist nicht nur auf die Höhe der Zinsen zu achten, sondern es gibt noch weitere Faktoren, die bei einem Vergleich eine Rolle spielen können und es stellt sich daher auch die Frage, wie man bei einem Kreditvergleich richtig vorgeht, um ein optimales Ergebnis zu erhalten.

Die Grundlage eines jeden Vergleichs ist zunächst, dass man sich die richtige Kreditart auswählt, die zum vorhandenen Finanzierungswunsch passt. Es macht natürlich auch keinen Sinn, das Angebot für einen Ratenkredit mit dem Angebot für einen Immobilienkredit zu vergleichen. Da man selber häufig kaum noch genügend Transparenz hat, um die meisten am Markt befindlichen Kreditangebote finden zu können, gibt es als Hilfe zahlreiche Internetseiten, wo man anhand verschiedener Vorgaben wie gesuchte Darlehensart, Darlehenssumme und Laufzeit des Kredites einen Vergleich zwischen den Anbietern durchführen lassen kann.

Ob man den Vergleich nun durchführen lässt oder selber vornimmt, es ist immer sehr wichtig darauf zu achten, dass man die Effektivzinssätze miteinander vergleicht und nicht den Nominalzinssatz, denn nur im Effektivzins sind auch alle Kosten und Gebühren neben der Zinsen berücksichtigt, die für den Kredit anfallen. So kann es durchaus möglich sein, dass Kredit A einen geringeren Nominalzins als Kredit B aufweist, aber dennoch Kredit A einen höheren Effektivzins hat und damit für den Kunden teurer ist.

Neben des Kreditvergleichs bezüglich des Effektivzinses sollte man die Angebote auch noch hinsichtlich der sonstigen Bedingungen vergleichen. So ist es für viele Kreditnehmer zum Beispiel wichtig, ohne Zusatzkosten auch Sondertilgungen leisten zu können. Da dieses aber nicht von allen Kreditgebern angeboten wird, sollte auch diese Tatsache im Vergleich berücksichtigt werden, ebenso wie sonstige Bedingungen des zu vergebenden Darlehens.

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