Kreditversicherung

10. Dez 2008 | Rubrik: Kreditlexikon / Glossar, Versicherungen

Zuerst muß man sich im klaren sein, für was eine Kreditversicherung dienlich ist. Diese Versicherung hat verschiedene Funktionen zu erfüllen. In der Wirtschaft soll sie als sogenannte Waren- oder Dienstleistungsabsicherung stehen. Bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, übernimmt sie die Zahlung der offenen Forderung. Im privaten Bereich dient sie zur Absicherung, zum Beispiel eines Kreditnehmers, im Falle einer Nichtabtragung seines Kredits.

Sie können verschiedene Bereiche absichern. Die Versicherung tritt ein, bei eventueller Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, oder Tod. Die Zusammenstellung der Risiken bestimmt in der Regel der Kreditnehmer. Es ist heute jedoch häufig so, dass die Ablehnung einer Kreditversicherung durch den Kreditnehmer gleichgestellt wird mit der dann sicheren Kreditablehnung.

In der heutigen Zeit mit Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit ist die Absicherung von Forderungen ein vorrangiges Unterfangen in allen Bereichen der Wirtschaft und im privaten Bereich. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine solche Absicherung nicht abgeschloßen und irgend etwas läuft falsch, wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, oder auch die immer an erster Stelle stehenden Angst vor Arbeitslosigkeit. In diesem Fall, sollten Sie verheiratet sein, sind auch ihre Angehörigen für die Abtragung der Schulden mitverpflichtet z.B. für eine gekaufte Immobilie wie etwas eine Wohnung oder Massivhaus.

Denken Sie immer daran, bei einer Kreditaufnahme, außer der Aushandlung der Konditionen, immer darauf zu achten, dass eine optimale Absicherung Ihrerseits sowie Ihrer Angehörigen gewährleistet ist.

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