MaRisk
12. Jun 2010 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarFür alle Arten von Geschäften gibt es bei uns Gesetze, die den Ablauf dieser Geschäfte regeln. Viele davon werden im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, andere findet man im Handelsgesetzbuch wieder. Für die Finanzgeschäfte gibt es das Gesetz über das Kreditwesen. Manchmal reichen aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen alleine nicht aus und es müssen dann noch ein paar spezielle Vorkehrungen getroffen werden, damit auch alles in geordneten Verhältnissen bleibt. So wurde für die Banken und Finanzdienstleister eine Verordnung geschaffen, die für diese verbindlich ist – die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, kurz MaRisk.
Wenn man es genau nimmt, dann gab es schon immer Verordnungen und Anweisungen für die Banken und Finanzdienstleister, damit diese Vorkehrungen treffen müssen, um die Einlagen ihrer Kunden zu sichern aber vor allem um zu verhindern, dass die Finanzunternehmen über ihre Verhältnisse wirtschaften. Auf den Weg gebracht wurden die MaRisk durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Anhand dieser Anweisungen müssen alle Unternehmen auf dem Finanzsektor – also Banken und Finanzdienstleister – arbeiten. Ob sie sich an die Anweisungen halten, wird durch die Bundesbank überprüft und zwar vom Abschlussprüfer in der Jahresabschlussprüfung. Es können aber auch jederzeit Sonderprüfungen durchgeführt werden.
Die MaRisk wurden im Jahre 2005 verkündet und für verbindlich erklärt. Im Laufe der Zeit wurden immer wieder Aktualisierungen vorgenommen und auch einige Auflagen, die das EU-Recht vorgab, führten zu Änderungen der ursprünglichen Fassung. Diese Änderungen traten zwar am 01.01.2007 in Kraft, aber man gab den Banken und Finanzdienstleistern eine Schonfrist von einem Jahr. Seit dem 01.01.2008 sind diese nun für alle verbindlich. In seiner jetzigen Fassung gibt es die MaRisk seit dem 14.08.2009. An diesem Tag wurde die letzte Neufassung der MaRisk verkündet und in Kraft gesetzt. Von da an wurden die MaRisk nicht mehr nur für das Bankenwesen geführt, sondern auch für das Versicherungswesen. Aus diesem Grund wird nun auch zwischen den beiden unterschieden in MaRisk (BA) und MaRisk (VA).
Die Neufassung von 2009 war notwendig, da man ein paar Änderungen aufnehmen wollte, um einer Krise, wie sie 2008 durch die Insolvenz der Lehman Bank in den USA hervorgerufen wurde, vorzubeugen. Es ist anzunehmen, dass die lang anhaltende Krise, deren Auswirkungen auch heute noch zu spüren sind, genügend Anlass für weitere Änderungen der MaRisk geben wird. Das sollte man aber in jedem Fall positiv bewerten, denn je mehr man auf die Krisen eingeht, umso besser kann man diese in Zukunft verhindern.
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