Mitteilungen an die Schufa – was melden die Banken?

11. Sep 2009 | Rubrik: Aktuell und Allgemeines über Kredite

Bei der Abwicklung des Privatkundengeschäfts arbeiten Banken eng mit der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) zusammen und stellen Anfragen und schicken verschiedene Meldungen. Bei den Meldungen an die Schufa unterscheidet man zwischen neutralen, positiven und negativen Merkmalen, die die Schufa für einen bestimmten Zeitraum speichert.

Da die Schufa der Vermeidung von Kreditausfällen und Überschuldungen dient und die Bonität von Privatkunden angemessen widerspiegeln soll, macht die Bank nur Meldungen im Rahmen des Kreditgeschäfts und nicht im Rahmen der Geldanlage, so dass beispielsweise die Eröffnung eines Festgeldkontos nicht der Schufa gemeldet wird. Es werden allerdings auch Daten weitergeleitet, die die allgemeine Geschäftsbeziehung betreffen. Informationen dieser Art werden als neutrale Merkmale an die Schufa geschickt. Hierzu zählen z.B. die Adresse des Kunden bzw. im Falle eines Umzugs ein Adresswechsel, sein Geburtsdatum und die Tatsache, dass ein Girokonto auf seinen Namen geführt wird.

Es gibt weitere neutrale Merkmale, die im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft an die Schufa gemeldet werden. So wird die Schufa informiert, wenn sich der Kunde nach einem Ratenkredit, einer Kreditkarte oder einem Dispositionskredit erkundigt bzw. den Kredit tatsächlich aufnimmt und es zum Vertragsabschluss kommt. In einem solchen Falle wird neben der Höhe des Kredites auch die Laufzeit gemeldet. Wenn der Kunde während der Kreditlaufzeit zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig wird und die Tilgungsraten ausbleiben oder der Dispositionskredit ständig über das vereinbarte Limit hinaus in Anspruch genommen wird, wird diese Tatsache als negatives Merkmal an die Schufa geschickt. Auch wenn der Kunde Missbrauch mit der Kreditkarte betreibt wird dies der Schufa gemeldet. Wird der aufgenommene Kredit hingegen ordnungsgemäß zurückgezahlt schickt die Bank hierfür eine positive Meldung an die Schufa, die dies in den Aufzeichnungen zum Kunden vermerkt.

Im Übrigen macht die Bank auch eine Meldung an die Schufa, wenn der Kunde das Girokonto oder die Kreditkarte kündigt. Hierbei werden allerdings keine Begründung weitergeleitet.

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