Nominalverzinsung
26. Jul 2009 | Rubrik: Kreditlexikon / GlossarUnter der Nominalverzinsung versteht man den Zins, der zwischen Bank und Kunde bei Kreditverhandlungen vereinbart wurde. Er wird auf den Darlehensnominalbetrag berechnet und hat dabei maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der monatlichen Kreditrate. Die Zinsen sind dabei in vielen Fällen in der Kreditrate enthalten, lediglich bei Tilgungsdarlehen sind Zins- und Tilgungsrate zu unterschiedlichen Terminen fällig. Der Zeitpunkt der Ratenfälligkeit wird dabei ebenfalls in den Kreditverhandlungen besprochen.
Die Nominalverzinsung berechnet sich in der Regel nach der Höhe des vergebenen Kredites sowie nach dessen Laufzeit. Seit 2007, seit die Banken die bonitätsabhängige Zinsberechnung durchführen, ist daneben auch die Bonität jedes einzelnen Kreditnehmers für die Höhe des Nominalzinses ausschlaggebend. So führen die Banken im Rahmen ihrer Kreditprüfung auch ein Scoring durch, welches die Bonität des Kunden verdeutlichen soll. Kunden, die für ein eher mittelmäßiges Scoring berechnet wurde, müssen dabei mit Aufschlägen auf den in der Werbung benannten Nominalzins rechnen. Nur dann, wenn das Einkommen ausreichend hoch ist und weiteres Vermögen vorhanden ist, kann der niedrige Nominalzins zur Anrechnung gebracht werden. Es lohnt sich daher, verschiedene Angebote von Banken auf Basis der bonitätsabhängigen Bewertung einzuholen, um die unterschiedlichen Nominalzinsen zu vergleichen.
Viele Kunden verhandeln mit der Bank einzig die Nominalverzinsung, obwohl für die tatsächlichen Kosten eines Kredites vielmehr der Effektivzins verantwortlich ist. Wer sich also von niedrigen Nominalzinsen hat blenden lassen, ist später vielleicht von hohen Darlehenskosten etwas überrascht. So berechnen die Banken neben den Zinsen für ein Darlehen auch Bearbeitungsgebühren, Darlehenskontogebühren und Wertermittlungsgebühren für die Sicherheiten. Sofern in den Kreditverhandlungen der Abschluss einer Kreditversicherung vereinbart wurde, müssen auch diese Kosten in die Finanzierungskosten eingerechnet werden.
Eine gute Vergleichsgröße für Darlehensangebote ist daher der effektive Zinssatz, in dem zumindest die Bearbeitungsgebühren enthalten sind. Versicherungskosten und Kontogebühren müssen jedoch auch hierin nicht eingerechnet werden, so dass Darlehensnehmer in jedem Fall eine Aufstellung aller neben der Nominalverzinsung anfallenden Kosten verlangen sollten.
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