Nominalzins

12. Mai 2011 | Rubrik: Kreditlexikon / Glossar

Der sogenannte Nominalzins spielt beim Vergleichen von Krediten eigentlich nur eine untergeordnete Rolle. Denn der Nominalzins gibt nur an, wie hoch die Zinsen sind, die für einen bestimmten Kreditbetrag anfallen. Der Nominalzins wird für gewöhnlich in Prozent angegeben und wurde früher von Banken auch in der Werbung genannt. Der Nominalzins ist in der Regel deutlich niedriger als der sogenannte Effektivzins. Dies liegt daran, dass der Nominalzins im Gegensatz zum Effektivzins nicht die Kosten enthält, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kredites entstehen. Der Effektivzinssatz enthält diese Kosten, umgerechnet auf die der Berechnung zu Grunde liegende Laufzeit des Kredites.

Insofern kann der Effektivzinssatz anders als der Nominalzins als besserer Maßstab für die anfallenden Gesamtkosten eines Kredites gesehen werden. Allerdings ist auch der Effektivzinssatz kein universeller und ultimativer Vergleichsmaßstab. So bleiben beim Effektivzinssatz wie auch beim Nominalzins beispielsweise die Kosten für eine eventuelle Kreditrestschuldversicherung gänzlich unberücksichtigt. Gerade in diesem Punkt unterscheiden sich die anfallenden Kosten allerdings teilweise ganz erheblich, was den Vergleich deutlich erschwert.

Außerdem ist ein Vergleich von Nominalzins oder Effektivzins bei der Auswahl eines Kredites auch ganz grundsätzlich unzureichend, um allein auf dieser Basis eine Kreditentscheidung zu treffen. Vielmehr sollten Kreditinteressenten unbedingt weitere Faktoren in den Vergleich von Krediten einbeziehen, um eine gute Entscheidung treffen zu können. Sondertilgungsmöglichkeiten, Aufstockungsmöglichkeiten oder eventuelle Ratenaussetzungen – all diese wichtigen Kriterien bleiben bei einem reinen Kostenvergleich vollkommen außen vor. Von Vergleichen der möglichen Laufzeiten und der verfügbaren Kreditbeträge einmal komplett abgesehen.

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