Örag Plus

21. Jan 2010 | Rubrik: Versicherungen

Wer beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht auf das Kleingedruckte achtet, wird im Zweifel bei Inanspruchnahme der Versicherung zu hören bekommen, dass die Kostenübernahme für den Versicherungsfall nicht gegeben ist, da das Risiko im Versicherungsumfang nicht enthalten ist. Das kann insbesondere dann passieren, wenn der Versicherungsnehmer es auf gar keine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen möchte, sondern sich lediglich von einem Anwalt in einer Angelegenheit telefonisch beraten lassen will. Bei den wenigsten Versicherungen werden anwaltliche Beratungshonorare in der eigentlichen Rechtsschutzversicherung übernommen, sondern es muss extra eine Beratungsrechtsschutz abgeschlossen werden.

Anders ist das bei der ÖRAG mit ihrem Tarif “ÖRAG Plus”. Hier kann der Versicherte, auch ohne dass ein konkreter Rechtsschutzfall vorliegt, einen telefonischen anwaltlichen Rat erhalten. Dabei werden von der Örag Plus Rechtsschutzversicherung die Kosten bis zur Höhe von 190,00 € übernommen.

Im Rahmen der “ÖRAG Plus” erhält der Versicherungsnehmer weitere Leistungen wie eine Straf-Rechtsschutz für Nichtselbstständige, die die Kosten für ein Strafverfahren übernimmt, sollte dieses eingestellt oder der Versicherungsnehmer vom Tatvorwurf freigesprochen werden. Neben dem Aufhebungsvertragsrechtsschutz für Arbeitnehmer und dem Rechtsschutz für ältere im Haus des Versicherungsnehmers wohnende nahe Angehörige ist auch eine Sozial Rechtsschutz Bestandteil der “ÖRAG Plus”. Diese übernimmt die Kosten für Streitigkeiten vor Sozialgerichten, wenn z. B. einer behördlichen Runterstufung der anerkannten Schwerbehinderung widersprochen werden soll.
Grundsätzlich ist bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung sofortiger Versicherungsschutz gegeben. Lediglich bei der Aufhebungsvertragsrechtsschutz gilt eine dreimonatige Wartezeit.

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