Operating-Leasing

27. Mai 2009 | Rubrik: Leasing als Finanzierung

Leasing ist in der heutigen Zeit eine wichtige Finanzierungsform für Unternehmen und Privatpersonen. Als Leasingarten kann unter Anderem zwischen dem Finanzierungsleasing, welches einem Ratenkaufvertrag ähnelt und dem Operating Leasing, das Elemente eines Mietvertrags besitzt, unterschieden werden.

Wesentliche Merkmale des Operating Leasings sind neben der bereits erwähnten Ähnlichkeit zu einem Mietvertrag das Fehlen einer festen Grundmietzeit, was dem Leasingnehmer volle Flexibilität bezüglich der Kündigung innerhalb der vereinbarten Frist erlaubt und alternativ eine zwar vereinbarte, aber sehr kurze Grundmietzeit, nach deren Ablauf der Leasingnehmer den Vertrag kündigen kann.

Bilanzierungstechnisch wird der Leasinggegenstand beim Leasinggeber in der Bilanz aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben, da beim Operating Leasing die wirtschaftlichen Chancen und Risiken dem Leasinggeber zugeordnet werden. Eventuell anfallender Wartungs- und Reparaturaufwand sowie Anschaffungsnebenkosten werden ebenfalls vom Leasinggeber getragen. Beim Leasingnehmer findet somit keine Aktivierung des Leasingobjekts statt, er ist lediglich zum pfleglichen Umgang mit dem Vermögensgegenstand verpflichtet. Statt dessen werden bei ihm die Leasingraten als Aufwand erfasst, wobei die periodischen Leasingraten in einen Zinsanteil und einen Tilgungsanteil aufgespalten werden müssen.

Nach Ablauf des Leasingvertrages besteht für ihn je nach Vertragsgestaltung die Möglichkeit, diesen normal auslaufen zu lassen, ihn zu verlängern oder das Leasingobjekt zu kaufen.

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